Gegen Diebstahl absichern

Für wen sich eine Fahrradversicherung lohnt

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Corona hat für einen Fahrrad-Boom gesorgt: Vor allem hochwertige Fahrräder und Pedelecs  mit Elektroantrieb - meist E-Bikes genannt - wurden verstärkt nachgefragt. Doch nicht nur die Zahl der verkauften Räder stieg an, sondern auch die der Diebstähle.

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Allein in Rheinland-Pfalz haben Fahrraddiebe im letzten Jahr 6.000 Mal zugeschlagen. Die Aufklärungsquote liegt bundesweit gerade mal bei neun Prozent. Besonders im Focus der Kriminellen: hochpreisige Räder und E-Bikes.

Zusatzklausel in der Hausratversicherung

Über die gängige Hausratversicherung sind Fahrräder und E-Bikes bis 25 km/h mitversichert - aber nur gegen Einbruchdiebstahl. Wenn also das Fahrrad aus dem verschlossenen Keller oder aus einer verschlossenen Garage gestohlen wurde.

  • Wird das Fahrrad dagegen außerhalb entwendet, besteht durch die Hausratversicherung meist kein Schutz.
  • Eine Möglichkeit: Die extra Fahrradklausel innerhalb einer Hausratversicherung.
  • Dann ist das Rad auch unterwegs geschützt, sofern es ortsfest angeschlossen ist.
  • In manchen Klauseln ist die Nachtzeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nicht abgedeckt.

Spezialversicherung für Räder und E-Bikes

Die Zahl der Anbieter von speziellen Fahrradversicherungen hat sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt. Alle leisten bei Diebstahl und Einbruch rund um die Uhr. In der Regel sind Einzelteile wie Sattel und Vorderrad oder der Akku beim E-Bike mitversichert. Auch haften diese Spezialversicherungen in den allermeisten Fällen von Vandalismus oder von Stürzen. Der Schutz gilt meist weltweit, also auch auf Urlaubsreisen.

Jedoch gilt bei vielen Versicherern:

  • Das Fahrrad muss durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden.
  • Fest am Fahrrad verbaute Rahmenschlösser gelten nicht immer als eigenständige Schlösser.
  • Besser als Spiralschlösser sind Kettenschlösser oder Faltschlösser, die sich nicht so leicht knacken lassen.

Ein Diebstahl muss sofort der Polizei und dem Versicherer gemeldet werden. Versicherte sollten im Schadensfall außerdem die Rechnung von Fahrrad und Schloss vorlegen können. Man sollte also unbedingt den Kaufbeleg, Unterlagen über den Hersteller, die Marke des Fahrrades sowie dessen Rahmennummer aufbewahren. Nach jedem Schaden darf ein Versicherer den Vertrag kündigen.

Das kostet eine Fahrradversicherung

Die Fahrradklausel zur Hausratversicherung kostet ab sechs Euro im Monat. Hier sollte man sich informieren, bis zu welcher Höhe die Erstattung im Schadenfalls reicht. Für ein günstiges Rad reicht der Schutz meist aus.

Bei den Spezialversicherungen hat die Zeitschrift Finanztest mehr als 60 Tarife verglichen.

  • So müssen Verbraucher im Schnitt für die Versicherung eines 1.500 Euro teuren Bikes um die 100 Euro pro Jahr rechnen.
  • Je nachdem, was die Versicherung umfasst, steigt der Preis auf bis zu 200 Euro im Jahr. 
  • Einige Versicherungen bieten auch eine Vollkasko-Versicherung oder einen Schutzbrief an.
  • Da ist dann die Reparatur des Fahrrads unterwegs oder die Abholung im Falle einer Panne im Urlaub eingeschlossen.
  • Dieser Service kostet in der Regel extra.

Rabatte sind möglich

Gängig sind außerdem regionale Schlüssel: Wo mehr Fahrräder gestohlen werden, zum Beispiel in Großstädten, da ist die Versicherung teurer. Oft gibt es jedoch Rabatt für eine Mitgliedschaft im Fahrradclub. Auch wenn eine Fahrradcodierung am Rad graviert ist oder das Rad über eine GPS-Ortung verfügt, kann es Prozente geben.

Eine Fahrradversicherung bieten Versicherungsmakler und auch Fahrradhändler an. Auch im Internet lassen sich gute Angebote finden. Die Preisunterschiede und Leistungen sind überall sehr unterschiedlich. Informationen zu Fahrradversicherungen bietet etwa die Stiftung Warentest oder die Verbraucherzentrale.

Fakten zur Fahrradversicherung

  • Das Fahrrad muss immer ortsfest angeschlossen sein.
  • Manche Versicherer geben die Art der Schlösser vor, mit denen das Rad zu sichern ist.
  • In manchen Fahrradklauseln zur Hausratversicherung ist die Nachtzeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nicht abgedeckt.
  • Wo viele Fahrräder gestohlen werden, können die Tarife höher sein (Regionalklausel).
  • Im Fall eines Diebstahls muss man die Fahrradrechnung und die Rahmennummer vorweisen können.
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SWR Fernsehen