Auf dem Gasmarkt stehen Änderungen bevor

Zwei Gas-Umlagen sollen im Oktober 2023 wegfallen

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Wenn es so langsam kälter wird, dann drehen die meisten auch die Heizung wieder auf. Durch die Änderungen am Gasmarkt könnten Haushalte bei den Kosten für Gas entlastet werden. Denn am ersten Oktober sollen zwei Umlagen wegfallen, ein weiterer Bestandteil des Netzentgeltes wird sinken.

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Das könnte für eine Familie, die 20.000 Kilowattstunden Erdgas im Jahr verbraucht, eine Ersparnis von 120 Euro im Jahr ausmachen. Gesetzt den Fall, der Versorger gibt die Preissenkung vollständig an seine Kunden weiter, sagt Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Und Gaskunden sollten daher ihren Tarif prüfen und einen Blick auf den Gasmarkt werfen.

Wann lohnt sich ein Wechsel?

Allein in Rheinland-Pfalz gibt es 41 Grundversorger. Zwei Drittel aller Haushalte beziehen ihr Gas noch von einem von ihnen – entweder im Basistarif oder in einem Sondertarif. Die Preisspanne bei den Grundversorgern ist momentan ziemlich hoch. Wer unter zehn Cent liegt, ist gut aufgestellt und muss nichts ändern, raten Experten. Wer allerdings aktuell deutlich mehr als zehn Cent zahlt, sollte einen Tarifvergleich mit anderen Anbietern durchführen.

Welches Preismodell sollte ich auswählen?

Zwar ist der genaue Zeitpunkt noch nicht klar, fest steht jedoch: Spätestens im März 2024 wird die Gaspreisbremse wegfallen. Auch die Mehrwertsteuer wird mittelfristig wieder erhöht werden – von aktuell sieben auf 19 Prozent. Das könnte den Gaspreis wieder stark beeinflussen. Wenn man sich momentan in einem teuren Tarif befindet, sollte dieser zügig gewechselt werden – am besten einen Fixpreis für das kommende Jahr sichern. Hans Weinreuter rät: "Wer jetzt einen Jahresfixpreis unter zwölf Cent findet, sollte zuschlagen.“

Wie finde ich den richtigen Anbieter?

Auf den gängigen Vergleichsportalen tummeln sich zahlreiche Gasanbieter. Zur besseren Entscheidung können Weiterempfehlungsquoten helfen. Faustregel hierbei: je mehr Bewertungen ein Anbieter hat, desto aussagekräftiger ist die Weiterempfehlungsquote! Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. bietet außerdem eine kostenlose Energieberatung an und kann Auskunft darüber geben, welche Anbieter schon negativ aufgefallen sind.

Grundsätzlich vor jedem Wechsel die Kündigungsfristen überprüfen

Wer sich bei seinem Grundversorger im Basistarif befindet, kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beenden. Bei Sondertarifen des Grundversorgers und anderen Anbietern muss die Vertragslaufzeit abgewartet werden.
Ausnahme: Kündigt der Anbieter eine Preiserhöhung an, hat man ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt zwei Wochen, nachdem der Anbieter die Preiserhöhung schriftlich mitgeteilt hat.

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