Annullierte Flüge in der Coronazeit sind Anlass für zahlreiche Beschwerden. Die Schlichtungsstellen haben alle Hände voll zu tun, denn entweder reagieren die Reiseanbieter erst sehr spät, zahlen nicht, oder bieten Gutscheine an, die für den Kunden keinen Sinn machen.
Beschwerdeflut bei den Airlines
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) hat ihren Sitz in Berlin. Bis Ende Juli sind dort mehr als 21.000 Beschwerden eingegangen. Mehr als 80 Prozent davon beziehen sich auf den Flugverkehr.
- Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos, kann allerdings bis zu drei Monate dauern.
- Voraussetzung ist, dass man sich im Vorfeld an den Anbieter, beziehungsweise an die Airline gewandt hat und nicht weiterkommt.
- Über die Internetseite der Schlichtungsstelle gelangt man zu einem Formular.
- Dort schildert man seinen Fall und kann Dokumente hochladen.
Nach Auskunft der SÖP liegt im Fluggastbereich die Schlichtungsquote bei über 90 Prozent.
Sie setze sich dafür ein, dass der Kunde zu seinem Recht komme. Eine Schlichtung bedeute nicht ein Ergebnis "Halbe-Halbe". In vielen Fällen sei erreicht worden, dass die Flugkunden den kompletten Reisepreis erstattet bekommen, so die SÖP.
Über mögliche Ansprüche können sich Fluggäste bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informieren.