In Rheinhessen durften in diesem Jahr zahlreiche Winzer ihren Weinausschank zunächst nicht öffnen. Das Ordnungsamt verwies auf gesetzliche Regelungen. Erst als die Menschen auf die Straße gingen, wurden Veranstaltungen wieder erlaubt.
In Rheinhessen durften in diesem Jahr zahlreiche Winzer ihren Weinausschank zunächst nicht öffnen. Das Ordnungsamt verwies auf gesetzliche Regelungen. Erst als die Menschen auf die Straße gingen, wurden Veranstaltungen wieder erlaubt.