Im Dezember müssen Gas- und Stromkunden ihren Abschlag nicht selbst bezahlen! Für die Kosten kommt der Bund auf, die Energieversorger rechnen direkt mit ihm ab. Ab Januar greift die neue Gas- und Strompreisbremse. Offiziell gelten die Bremsen von März 2023 bis April 2024. Doch Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen schon rückwirkend ab Januar 2023 entlastet werden.
Die Gaspreisbremse garantiert einen Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde für 80% des bisherigen Verbrauchs. Grundlage für die Berechnung ist die Abschlagszahlung vom September 2022. Alles, was der Kunde darüber hinaus verbraucht, muss er zum aktuell üblichen Gaspreis seines Anbieters beziehen.
Beim Strompreis liegt der Preisdeckel bei 40 Cent pro Kilowattstunde, das gilt auch hier für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Wichtig zu wissen: die Entlastungsbeträge für Januar und Februar werden im März mit angerechnet.