Ab Samstag, 26.11.2022, entfällt auch in Rheinland-Pfalz die Isolationspflicht für Corona-Infizierte. Die Situation hat sich entspannt, die Infektionszahlen sinken. Was gilt künftig?
Corona-Infizierte müssen sich zwar nicht mehr für fünf Tage absondern, allerdings gelten für sie folgende Regeln: Einkaufen ist nur mit FFP2-Maske erlaubt. Als Infizierter darf man nicht ins Fitness-Studio und Restaurant, da man dort die Maske absetzen muss.
Ist man draußen oder beim Spazieren alleine unterwegs, braucht man keine Maske mehr.
Für sensible Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte wie Asylbewerberheime gilt weiterhin: wer als Beschäftiger oder Besucher infiziert ist, darf nicht rein.
Für Arbeitnehmer gilt: wer infiziert ist, aber keine Symptome und auch keine Krankmeldung hat, muss auch arbeiten gehen.
Kinder unter 6 Jahren sind generell von der Maskenpflicht ausgenommen und auch für sie gilt das Ende der Isolationspflicht. Theoretisch könnte also ein Kind mit positivem Coronatest weiter die Kita besuchen, ohne Maske. Im Sinne des sogenannten "Schnupfenpapiers" gilt aber weiterhin, dass kranke, also symptomatische Kinder nicht in die Kita kommen sollen.
Für Schulkinder gilt wie für alle Menschen: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben. Regeln für Sport- und Musikunterricht, Mittagessen in der Schule und Klassenfahrten werden in Rheinland-Pfalz derzeit noch überarbeitet.