Vor Kurzem hat der Internet-Konzern Amazon Schlagzeilen gemacht, weil das Unternehmen den Preis für sein Prime-Angebot erhöhen will - um fast 30 Prozent. Wann muss ich Preissteigerungen akzeptieren und wo fängt Wucher an?
Die Grenzen zum Wucher
Bei Wucher gibt es eine Grenze für Preiserhöhungen. Allerdings nur, wenn der Anbieter zusätzlich eine Notlage ausnutzt. Ein Beispiel dafür wäre, wenn sich jemand aus seiner Wohnung ausgesperrt hat und der Schlüsseldienst verlangt mehrere hundert Euro dafür, die Tür wieder aufzumachen. Das wäre nicht okay, das hat der Bundesgerichtshof BGH entschieden.
Es stellen sich also zwei Fragen:
Erstens: Liegt Wucher vor? Laut Auffassung des BGH kann man von Wucher sprechen, wenn ein Anbieter mindestens das Doppelte des marktüblichen Preises (für eine Sache oder eine Dienstleistung) verlangt. Das muss im Einzelfall aber juristisch geprüft werden.
Zweitens: Hat der Kunde eine Wahl? Wenn zum Beispiel ein Eisverkäufer eine Kugel zum Preis von fünf Euro anbieten würde, dann wäre das heftig, aber erlaubt. Und das dürfte leider für die meisten Fälle gelten. Kundinnen und Kunden können sich also nur entscheiden, etwas nicht zu kaufen.
Waren mit längeren Lieferzeiten
Auf die Kugel Eis kann ich im Zweifel verzichten, aber bei Produkten mit monatelangen Lieferzeiten wie eine Küche, dürfen da die Kosten nachträglich steigen?

Wenn die Küche innerhalb von vier Monaten nach der Bestellung kommt, dann darf kein höherer Preis verlangt werden. Dauert es länger, dann kann es sein, dass die Preise erhöht werden dürfen. Es kommt darauf an, ob für den Vertrag allgemeine Geschäftsbedingungen gelten, ob es darin eine Preisanpassungsklausel gibt und ob die auch gültig ist. Sie muss nämlich korrekt formuliert sein und das ist öfter nicht der Fall.
Wichtig ist: Es muss klar sein, wofür genau die Preise steigen können, in welchem Ausmaß man damit rechnen muss, und: Kunden müssen aus dem Vertrag auch wieder rauskommen, wenn sie den neuen Preis nicht zahlen können oder wollen. Das gilt für Waren, aber auch für Dienstleistungen.
Die Familienfeier und die Inflation
Die Location oder der Caterer für den runden Geburtstag oder eine Familienfeier wird gerne länger im Voraus gebucht. Hier kann ich mich vor Preissteigerungen schützen, in dem ich versuche, einen Festpreis dafür auszuhandeln. Also dass es keine Preisanpassungsklausel gibt. Ob das klappt, ist allerdings unsicher. Denn es kann ja niemand vorhersagen, wie stark die Kosten für Energie und Lebensmittel bis dahin steigen werden.
Dass sie steigen werden, scheint aber klar. Es wäre also gut, einen Puffer in das Budget einzukalkulieren und seine Feier lieber kleiner zu planen als vielleicht ursprünglich gedacht. Denn es wäre ja wirklich blöd, wenn man hinterher ganz absagen muss, weil man sich das alles nicht mehr leisten kann.
Wenn die gestiegenen Energiepreise den Urlaub verteuern

Es gibt eine Regel zu Preissteigerungen im Pauschalreiserecht. Preise für eine Reise können nachträglich steigen, aber, das muss in den Allgemeinen Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen stehen, und zwar rechtlich einwandfrei formuliert. Dann dürfen Veranstalter bis 20 Tage vor der Abreise den Preis erhöhen.
Allerdings gibt es da ein Limit: Bis zu acht Prozent müssen Kundinnen und Kunden akzeptieren. Soll der Preis noch stärker steigen, können sie die Reise absagen. Wer Flug und Unterkunft einzeln gebucht hat, muss nachschauen: Hat der Anbieter eine gültige Preisanpassungsklausel und was steht da drin.