Frist läuft aus für private Stromerzeuger

Was die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit sich bringt

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Es wäre doch toll, wenn jeder seinen Strom selbst produzieren könnte, ganz einfach mit einer Solaranlage auf dem Dach. Oder wenn er an einem Windrad beteiligt wäre, von dem er direkt Strom beziehen könnte. Das war eigentlich die Idee hinter der Energiewende. Im Jahr 2000 brachte die rot-grüne Koalition dazu ein Gesetz auf den Weg: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz - kurz: EEG.

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Das EEG sollte die bestehenden Regelungen auf dem Strommarkt aufbrechen, förderte den Ausbau umweltfreundlichen Stroms und bot auch kleinen Erzeugern von erneuerbaren Energien die Chance auf dem Markt zu bestehen.

SWR-Umweltexperte Werner Eckert (Foto: SWR)
SWR-Umweltexperte Werner Eckert kennt die Geschichte des EEG.

"Es [das EEG] soll Planungssicherheit schaffen für Windradbauer und Solaranlagenbetreiber. Denn am Markt konnten deren Energieformen gegen fossile Kraftwerke früher nicht bestehen. Dieser Markt ist nie frei gewesen, man musste die Erneuerbaren sozusagen in diese Marktregelung einfügen."

In den vergangenen 20 Jahren erlebte das ursprüngliche EEG einige Reformen, die neueste ist gerade am 1.1.21 in Kraft getreten. Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes will die Klimaziele der EU erreichen und für mehr umweltfreundlich produzierten Strom im Land sorgen. Aber genau das stellen Kritiker des neuen EEG-Gesetzes in Frage.

Diese Frist bedeutet für Privaterzeuger mit Photovoltaikanlagen bares Geld

Wer privat Strom erzeugt und ins öffentliche Netz einspeist, Blockheizkraftwerke oder Batteriespeicher betreibt, muss seine Photovoltaikanlage in das Marktstammdatenregister eintragen. Die Übergangsfrist für Bestandsanlagen endet am 31. Januar 2021, sonst besteht kein Anspruch auf Vergütung nach dem EEG mehr.

Ab dem 1. Februar werden für Einheiten, die nicht registriert sind, Zahlungen von Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem EEG eingestellt. Auch Anlagen deren Strom nicht vergütet wird, müssen eingetragen werden, wer dies unterlässt riskiert ein Bußgeld.

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SWR Fernsehen