Hochwasserschäden, Schäden durch Starkregen oder Erdrutsche sind nur durch eine Elementarschadenversicherung abgesichert.
Unwetter können uns alle treffen. Im schlimmsten Fall stehen Betroffene vor dem Nichts, wenn ihr Besitz, ihr Haus, ihre Einrichtung durch Naturgewalt massiv zu Schaden kommt. Während durch Wind verursachte Sturmschäden von der Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgedeckt sind, werden Hochwasserschäden, Schäden durch Starkregen oder Erdrutsche nur durch eine Elementarschadenversicherung abgesichert. Sie ergänzt die Gebäude- und Hausratversicherung und deckt alle Schäden ab, die allein durch Naturkatastrophen entstehen, wie etwa Hochwasser.
Das sollten Geschädigte bei einem Elementarschaden in jedem Fall tun
· Selbst potenzielle Schäden sollten sie unverzüglich bei ihrer Versicherung anzeigen. Bei verspäteten Schadensmeldungen drohen die Versicherten leer auszugehen. Gibt es keinen triftigen Grund für die verspätete Schadensanzeige, kann ein Ausschluss unter Umständen schon nach einem Tag greifen.
· Geschädigte sollten sofort Beweise sichern, also zum Beispiel Fotos machen und den Schaden anderen zeigen, die als Zeugen auftreten können.
·Die Versicherten trifft eine sogenannte "Schadensminderungsobliegenheit". Das heißt, sie müssen den Schaden so klein wie möglich halten, also etwa das Wasser im Keller möglichst schnell abpumpen. Was wie zu tun ist, sollte man nach Möglichkeit mit der Versicherung absprechen, um späteren Streit zu vermeiden.
Versicherungen und Elementarschäden Wer zahlt nach Wetter-Katastrophen?
Extreme Verwüstungen nach Gewittersturm im rheinhessischen Framersheim, die Schäden gehen in die Millionen. Welche Versicherungen greifen in solchen Fällen? Und was zahlen sie?