Fit für die Zukunft

Wie steht es um die Digitalisierung in Arztpraxen?

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Weniger Bürokratie für Patienten und Patientinnen, Arztpraxen und Krankenkassen – das ist das große Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der neueste Vorstoß ist die elektronische Krankschreibung. Doch die funktioniert nicht überall reibungslos.

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Für Patienten und Patientinnen ist die elektronische Krankschreibung definitiv ein Vorteil. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt muss dann nicht mehr zum Arbeitgeber und zur Krankenkasse geschickt werden. Nach dem Arztbesuch leitet der behandelnde Arzt die sogenannte eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) an die Krankenkasse weiter. Diese stellt die eAU auf einem Server bereit. Dort muss sich der Arbeitgeber dann einloggen, um auf die eAU zuzugreifen.

Die elektronische Arbeitsbescheinigung sorgt auch für Kritik

Kritik kommt von einigen Arbeitgebern. Sie müssen durch das Abrufen der eAU Arbeitsprozeße umstellen, womöglich neue Systeme installieren, Passwörter und Zugangsdaten bereithalten. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen kann sich das als Herausforderung darstellen und einen zeitlichen Mehraufwand bedeuten.

Das E-Rezept als unkomplizierte Lösung?

Seit September 2022 sind Apotheken in Deutschland schon verpflichtet, auch elektronische Rezepte anzunehmen. Diese werden aber noch gar nicht flächendeckend von Arztpraxen ausgestellt. Die Testphase voriges Jahr missglückte: Die Nutzung stellte sich als viel zu kompliziert heraus.

Noch läuft es nicht rund mit dem E-Rezept  (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Mohssen Assanimoghaddam)
Noch läuft es nicht rund mit dem E-Rezept.

Als unkomplizierte Lösung will man stattdessen die Daten für ein E-Rezept direkt auf der Gesundheitskarte speichern. Der Patient müsste dann in der Apotheke nur noch seine Karte vorhalten.
Hier hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber jedoch sein Veto eingelegt. Sensible Gesundheitsdaten müssen ganz besonders geschützt werden. Daher ist es wichtig, den Datenschutz bei allen Digitalisierungsprozessen zu berücksichtigen.

Gleichzeitig machen viele datenschutzrechtliche Maßnahmen wie zum Beispiel mehrstufige Authentifizierungsprozesse die digitalen Anwendungen zu kompliziert. Und wenn die neue, digitalisierte Version komplizierter ist als die alten, analogen Verfahren, nutzen Patienten natürlich lieber die alten Verfahren.

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