Vermögen mit Bedacht weiter geben

Schenkung - Vererben zu Lebzeiten

Stand

Zu Lebzeiten Vermögenswerte an seine Anverwandten zu übertragen, kann eine sinnvolle Maßnahme sein. Wenn man weiß, was dabei zu beachten ist.

Video herunterladen (11,2 MB | MP4)

2018 wurden fast 85 Milliarden Euro in Deutschland vererbt oder verschenkt. Die Finanzämter verbuchten dadurch 5,7 Milliarden Euro Erbschafts- und eine Milliarde Schenkungssteuer.

Wer seine Erben vor hohen Steuerzahlungen schützen möchte, sollte rechtzeitig an eine Schenkung denken. Beim sogenannten "Geben mit warmer Hand" können Immobilien, Geldbeträge oder auch Kunstwerke steuerfrei die Besitzer wechseln.

Was bei der Höhe einer Schenkung wichtig ist 

Senior stößt mit seinen Enkeln mit Sekt an (Foto: SWR)
Eine Schenkung kann der jungen Generation früh die Teilhabe am Familienvermögen einräumen.

Grundsätzlich darf man bei einer Schenkung so großzügig sein, wie man will. Allerdings gelten die gleichen Steuerfreibeträge wie bei einer Erbschaft. Folgende Summen sind steuerfrei:  

  • bis 500.000 Euro an den Ehepartner beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner.

Ausnahme: Selbst bewohnte Immobilien können in unbegrenzter Höhe steuerfrei an den Ehepartner verschenkt werden. Sollte der schenkende Partner versterben, kann der Beschenkte die Immobilie steuerfrei verkaufen. Wird die Immobilie vererbt, muss sie noch zehn Jahre vom Erben bewohnt werden, ehe sie steuerfrei veräußert werden kann.  

  • bis 400.000 Euro an Kinder und Stiefkinder sowie an Enkel, wenn das Kind bereits verstorben ist. Dieser Freibetrag gilt pro Kind und pro Elternteil.  
  • bis 200.000 Euro an Enkel und Urenkel.
  • bis 20.000 Euro an Eltern und Großeltern (100.000 Euro bei der Erbschaft), Geschwister, Nichten, Neffen, Stief- oder Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter oder Freunde 

Bei Geschenken über diesem Betrag fallen Steuern in Höhe von 7 bis 30 Prozent an. Der Freibetrag kann alle zehn Jahre ausgeschöpft werden. Sollte der Schenker mehrere Kinder haben, würde eine Schenkung an eines der Kinder den Pflichtteil der anderen Kinder im Erbfall reduzieren. Innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung können die pflichtteilberechtigten Kinder allerdings einen Ausgleich geltend machen, der sich jedes Jahr um zehn Prozent reduziert.

Stirbt der Schenker beispielsweise drei Jahre nach der Schenkung, könnten nicht bedachte Kinder noch 70 Prozent ihres Pflichtteils an dem Geschenk einfordern.  

Wichtig: Die Zehn-Jahresfrist tritt unter Umständen nicht in Kraft, wenn die Eltern die verschenkte Immobilie noch selber nutzen, also ein Wohn- oder Nutzungsrecht haben. Hier ist unbedingt eine individuelle Beratung bei einem Notar zu empfehlen. 

Soll der Pflichtteil eines nicht bedachten Kindes nicht geschmälert werden, muss die Anrechnung der Schenkung auf den Pflichtteil des beschenkten Kindes notariell beurkundet werden.  

Besondere Gesetze bei einer Schenkung von Immobilien

Häufig möchten Eltern ihr Haus schon zu Lebzeiten an die Kinder übertragen, damit diese im Todesfall der Eltern nicht mit Erbschaftssteuern belastet werden. Damit sie die selbstgenutzte Immobilie auch weiter bewohnen können, lassen sie sich dann meist ein Wohn- oder Nutzungsrecht einräumen. (Letzteres beinhaltet unter anderem auch die Möglichkeit, die Immobilie an Dritte zu vermieten.)  

Ehepaar sitzt am Tisch und lässt sich von einem Fachmann zum Thema Schenkung beraten (Foto: SWR)
Bei der Schenkung von Immobilien ist eine steuerliche Beratung besonders sinnvoll.

Neben den oben erwähnten Pflichtteilansprüchen nicht bedachter Kinder, sollte vor allem auch an Rückforderungsvorbehalte gedacht werden. Das bedeutet zum Beispiel, wenn die Eltern ihr Haus auf den verheirateten Sohn übertragen, können sie im Schenkungsvertrag festlegen, dass die Schenkung rückgängig gemacht wird, falls ihr Sohn vor ihnen verstirbt. Die Ehefrau des Sohnes würde das Haus dann nicht erben.  

Bei Immobiliengeschenken ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Der Notar berät auch neutral über mögliche rechtliche Fallstricke. Diese Beratung ist in der Beurkundungsgebühr bereits enthalten und sollte unbedingt wahrgenommen werden.  

Wann eine Schenkung rückgängig gemacht werden kann

Grundsätzlich ist eine Schenkung nach Vollzug ein gültiges Rechtsgeschäft. Neben der Möglichkeit durch einen Rückforderungsvorbehalt eine Schenkung zu revidieren, kann auch grober Undank eine Rückforderung rechtfertigen.

Dieser liegt juristisch vor, wenn der Beschenkte den Schenker zum Beispiel körperlich oder verbal bedrohen oder schwer beleidigen sollte. Die Schenkung kann dann ein Jahr nach Bekanntwerden dieses Vorfalls zurückgefordert werden.  

Was bei einer Schenkung im Fall einer Notlage passiert

Haben die Eltern Immobilien oder andere Werte an ihre Kinder verschenkt und geraten später in eine soziale Notlage, kann das Sozialamt unter Umständen Teile oder die ganze Schenkung einfordern.

Häufig tritt der Fall ein, dass die Eltern pflegebedürftig werden und die Pflegekosten nicht oder nicht komplett selbst tragen können. Das Sozialamt hat dann das Recht, auf Schenkungen zuzugreifen, die nicht länger als zehn Jahre zurückliegen und diese von den Kindern einzufordern.  

Anders als beim Pflichtteil beginnt diese Zehn-Jahresfrist fast immer auch zu laufen, wenn die Eltern noch Wohnrecht oder Nießbrauch (Nutzungsrecht) an einer Immobilie haben. Sollten die Eltern aus einem Nießbrauch allerdings Mieteinnahmen erzielen, können diese vom Sozialamt kassiert werden.  

Fazit 

SWR2 Leben Die Erbschaft – Eine Suche nach mehr Gerechtigkeit

Es ist von bis zu 360 Milliarden die Rede, die in den kommenden Jahren in Deutschland vererbt werden. Nur leider erben nicht alle Menschen. Ist das gerecht? Von Rainer Schwochow

SWR2 Leben SWR2

Stand
AUTOR/IN
SWR Fernsehen