Eine Chance für Langzeitarbeitslose

So funktioniert das Teilhabechancengesetz

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Schicksalsschläge, Erkrankung, Kindererziehung, Schließung von Arbeitsstätten: Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Langzeitarbeitslos sind rund 800.000 Menschen bundesweit. Um ihnen besser helfen zu können, wurde das "Teilhabechancengesetz‘" verabschiedet.

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Am 1. Januar 2019 trat das Teilhabechancengesetz in Kraft. Es soll langzeitarbeitslosen Menschen helfen, wieder Arbeit zu finden und Teil des Arbeitsmarktes zu werden.

Die Bundesregierung stellt dafür Unternehmen, die Beschäftigung für Langzeitarbeitslose anbieten, insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung, um die Lohnkosten bei Zustandekommen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu unterstützen.

Die Förderung können in sämtlichen Unternehmensformen, auch Privatunternehmen in Anspruch genommen werden.

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AUTOR/IN
SWR Fernsehen