- Strom und Gas an der Börse im Sinkflug
- 1. Ausgangslage checken
- 2. Aktuelle Tarifangebote einholen
- 3. Tarife richtig vergleichen
- 4. Energieanbieter checken
- 5. Den Wechsel einleiten
- 6. In den neuen Vertrag einsteigen
- 7. Zählerstände übermitteln
- 8. Aufmerksam bleiben
- Tarifmerkmale und wie sie sich auswirken
- Wichtig zu wissen!
2022 Jahr war für Sparfüchse beim Thema Strom und Gas wenig zu holen. Weil die Preise für Energie durch die Decke gingen und viele Versorger kein Interesse an Neukunden hatten, konnten wechselwillige Verbraucher nur aus einem kleinen Angebot schöpfen.
Diese Situation hat sich seit Anfang 2023 gedreht: Seither finden sich auf den Vergleichsportalen wieder mehr Versorger mit unterschiedlichen Tarifvorschlägen und mehr Angebotsvielfalt.
Strom- und Gaspreise an der Börse im Sinkflug
Hintergrund sind die stark gefallenen Preise für Strom und Gas im Großhandel und an der Börse. Die Versorger können sich wieder zu deutlich günstigeren Konditionen als zuvor mit Energie eindecken – und geben die gesunkenen Preise zumindest an Neukunden gern weiter. Gerade beim Gas fällt der Unterschied ins Auge: WDR-Energieexperte Jörg Marksteiner zufolge verlangen einige überregionale Anbieter für Gas mittlerweile 30 bis 50 Prozent weniger als die Grundversorger.
Vor allem für Verbraucher, die für Strom und Gas derzeit mehr zahlen als die staatlich festgelegten Energiepreisbremsen, könnte sich ein Wechsel wieder lohnen. Wer für Gas mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde zahlt, beim Strom mehr als 40 Cent, sollte also ernsthaft über einen Wechsel nachdenken. Die Preisbremsen gelten schließlich nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
"Eine vierköpfige Familie könnte derzeit durch einen Wechsel im Idealfall zwischen 200 und 400 Euro im Jahr sparen - trotz der Energiepreisbremsen."
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Was tun, wenn der Energieversorger den Vertrag kündigt? Können Strom und Gas einfach abgedreht werden, wenn man nicht zahlen kann? Welche Rechte haben Mieter?
So sollten Verbraucher beim Anbieterwechsel vorgehen:
1. Ausgangslage checken
Um vergleichen zu können, müssen Strom- und Gaskunden erstmal wissen, wie viel sie momentan bezahlen und wie lange der Vertrag läuft: Die Grundgebühr, den Arbeits- oder Verbrauchspreis pro Kilowattstunde Strom und Gas, die Kündigungsfrist und nicht zuletzt den eigenen Verbrauch findet man in den Vertrags- und Abrechnungsunterlagen. Sollte etwas unklar sein, kann man beim Kundenservice des Anbieters nachfragen.
2. Aktuelle Tarifangebote für Gas oder Strom einholen
Vergleichsportale wie "Check24", "Verivox" oder "Finanztip" geben einen ersten Überblick über den Markt. Aber: Es handelt sich hier um kommerzielle Anbieter, die auch mit dem Vermitteln von Verträgen Geld verdienen und möglicherweise nicht jeden verfügbaren Tarif auflisten. Oft sind etwa Sondertarife des örtlichen Grundversorgers nicht enthalten. Diese Informationen kann man aber im Internet schnell selbst recherchieren. Dafür gibt man in einer Suchmaschine den Wohnort und das Wort Grundversorger ein.
3. Tarife richtig vergleichen
Die Ergebnisse zuerst nach Preis sortieren, denn oft filtern die Portale ihre Ergebnisse etwa nach "Tipp der Redaktion" oder anderen Kriterien, die nicht für jeden passen müssen. Dazu kommt: Platz 1 in der Liste muss nicht für jeden der beste Anbieter sein. Wichtig ist, die Eckdaten der Tarife sorgfältig miteinander zu vergleichen. Am besten ist es, verschiedene Vergleichsportale zu nutzen. Außerdem ist es sinnvoll, zu prüfen, wie lange der genannte Preis garantiert ist. Je länger der Garantiezeitraum für einen günstigen Tarif, desto besser das Angebot.
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4. Energieanbieter checken
Hat man einen Anbieter in die nähere Auswahl genommen, sollte man so gut wie möglich prüfen, ob er seriös ist – vor allem, wenn man ihn nicht kennt. Dafür gibt man den Namen in eine Suchmaschine im Internet ein und die Worte „Erfahrungen“ oder „Ärger“. Auch Beschwerdeportale können hilfreich sein, zum Beispiel „Reklamation24“ oder „Reclabox“. Sollte der Anbieter bereits aufgefallen sein, finden sich dort möglicherweise Hinweise darauf. Auch Kundenbewertungen können helfen. Das Risiko für eigene schlechte Erfahrungen lässt sich so zwar nicht ausschließen, aber es wird kleiner.
5. Den Wechsel des Anbieters einleiten
Hat man sich für einen Anbieter entschieden, gibt es mehrere Wege zu wechseln. Viele schließen einfach online direkt mit dem neuen Anbieter einen Vertrag ab. Alternativ kann man auch über ein Vergleichsportal den neuen Strom- oder Gasversorger finden. Der neue Anbieter oder auch das Portal bieten häufig an, den alten Vertrag zu kündigen. Dann verlangen sie eine Vollmacht und bestimmte Kundendaten. Wechselportale kassieren dafür vom neuen Anbieter eine Provision.
Bei zeitkritischen Vertragswechseln, also wenn etwa die Frist für eine Sonderkündigung nach Preiserhöhung bald ausläuft, empfehlen die Verbraucherzentralen allerdings, selbst zu kündigen. Dem neuen Anbieter sollte das unbedingt mitgeteilt werden – bei vielen Versorgern kann man dazu im Auftragsformular für den neuen Vertrag einfach ein entsprechendes Häkchen setzen.
6. In den neuen Vertrag für Strom oder Gas einsteigen
Bald darauf schickt der neue Anbieter eine Vertragsbestätigung mit einem voraussichtlichen Lieferbeginn. Das ist der Moment, in dem der neue Liefervertrag zustande kommt. Die Verbraucherzentralen empfehlen, die Vertragsbedingungen nochmal abzugleichen mit dem, was man online abgeschlossen hat.
Übrigens: Bei Verträgen, die online, aber auch per Mail, Fax oder Brief geschlossen wurden, haben Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. In diesem Zeitraum können sie also ohne Angabe von Gründen aus dem Vertrag aussteigen.
Der alte Versorger muss jetzt noch eine Schlussabrechnung schicken. Dafür hat er nach Lieferende sechs Wochen Zeit.
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7. Zählerstände übermitteln
Am Tag, an dem der neue Anbieter zum ersten Mal Gas oder Strom liefert, sollte man seinen Zähler ablesen. Auf Anfrage ist der Wert folgenden drei Stellen mitzuteilen: dem alten und dem neuen Anbieter sowie dem zuständigen Netzbetreiber.
8. Aufmerksam bleiben und weiter auf die Preise schauen
Der Markt für Gas und Strom dürfte auch in den kommenden Monaten sehr dynamisch bleiben. Es könnte sich also lohnen, immer wieder seine Lieferbedingungen zu prüfen und mit aktuellen Angeboten zu vergleichen.
Um den richtigen Zeitpunkt nicht zu verpassen, kann man den nächsten Kündigungstermin für den neuen Vertrag im Kalender markieren. So läuft man nicht Gefahr, eine Frist zu verpassen.
Wer regelmäßig den Anbieter wechselt, für den ist es laut Verbraucherzentrale empfehlenswert, beim alten Energieversorger die personenbezogenen Daten löschen zu lassen. Das geht einfach mithilfe dieses Musterbriefs.
Der Grund: Bisweilen werden Vielwechsler bei Gas- und Stromanbietern abgewiesen, möglicherweise, weil die Versorger kein Interesse an dieser Wechselkundschaft haben. Mit dem Antrag zur Datenlöschung lässt sich das unter Umständen verhindern.
Tarifmerkmale und wie sie sich auswirken
- Grundgebühr: Sie fällt umso mehr ins Gewicht, je niedriger der eigene Verbrauch ist.
- Arbeits- oder Verbrauchspreis pro Kilowattstunde: Je höher der Verbrauch, umso wichtiger ist ein guter Preis.
- Dauer der Preisgarantie: Je kürzer sie ist, desto schneller könnte eine Preiserhöhung drohen.
- Vertragslaufzeit: Je länger man sich festlegt, desto länger hat man finanzielle Planungssicherheit. Sinken die Marktpreise, zahlt man möglicherweise zu viel. Steigen die Preise, profitiert man.
- Kündigungsfrist: Empfehlenswert ist, wenn man nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündigen kann. So kommt man schnell aus einem Vertrag wieder heraus.
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Wichtig zu wissen!
Monatliche Abschläge lassen sich in Absprache mit dem Energieversorger anpassen. Dabei sollte man allerdings nicht zu radikal vorgehen, damit bei der Endabrechnung keine hohe Nachzahlung droht. Denn abgerechnet wird nach Verbrauch: War also ein Abschlag zu hoch angesetzt, bekommt man Geld zurück - war er zu niedrig, verlangt der Anbieter eine Nachzahlung.
Bei Preiserhöhungen haben Kunden in der Regel zwei Wochen lang ein Sonderkündigungsrecht. Ansonsten gelten die im Vertrag vereinbarten Fristen.
Im Grundversorgertarif können die Preise theoretisch im Sechs-Wochen-Rhythmus angepasst werden. In der Regel passiert das allerdings nicht so oft. Kunden kommen hier aber auch ohne Preisanpassung schneller aus diesem Vertrag: Sie haben ein 14-tägiges Kündigungsrecht.