Lena und Benjamin sind beide Mitte 20 und seit vier Jahren verheiratet. Einen Ehevertrag abzuschließen, lag für die beiden auf der Hand. Denn sie wollten in einer friedlichen und freundlichen Atmosphäre klären, was passiert, sollte ihre Liebe irgendwann enden.
Das Paar fand das denkbare Szenario, sich irgendwann in einem Rosenkrieg wiederzufinden, nicht schön. Daher wollte es lieber vorbereitet sein. Aber so pragmatisch gehen dieses Thema eines möglichen Scheiterns der Beziehung nicht alle Paare an. Im Freundeskreis von Lena und Benjamin stieß das Thema Ehevertrag auf Irritationen und Unverständnis.
In den vergangenen Jahren haben auch im Freundeskreis Paare geheiratet, insbesondere einige von Lenas Freunden. Soweit sie weiß, hat niemand einen Ehevertrag geschlossen. Allerdings: Ein Ehevertrag muss nicht vor der Eheschließung unterschrieben sein - das geht auch noch im Nachhinein, solange sich beide einig sind.
Insbesondere bei Immobilienbesitz vor der Ehe ist ein Vertrag wichtig
Ein Ehevertrag kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein: Zum Beispiel wenn ein Ehegatte seine Erwerbstätigkeit aufgibt, um sich um gemeinsame Kinder zu kümmern. Oder dann, wenn ein Ehegatte vermögender ist als der andere. So herrscht bei einer Trennung Klarheit, wer was mitnehmen darf. Vielleicht gehört einem auch ein Unternehmen, das nicht durch eine Scheidung gefährdet werden soll. Mit am relevantesten aber sind die Fälle, in denen eine Immobilie im Spiel ist.
Bringt ein Partner eine Immobilie mit in die Ehe, kann eine Trennung finanziell kritisch werden. Der Ehegatte wird zwar nicht automatisch Miteigentümer, aber das Problem ist Folgendes: Nach dem Gesetz leben Ehepaare in einer sogenannten "Zugewinngemeinschaft". Gehört einem der beiden ein Haus und dessen Wert steigt im Laufe der Jahre, muss dieser sogenannte "Zugewinn" bei einer Trennung in Geld ausgeglichen werden.
Ehevertrag wichtig für Unterhaltsansprüche über das gesetzliche Maß
Ein Ehevertrag kann aber auch mehr zugestehen als das Gesetz. So passiert das häufig beim sogenannten nachehelichen Unterhalt, wenn es um die Betreuung von Kindern geht. Derjenige, der sich um die Kinder kümmert, hat zwar per Gesetz einen Unterhaltsanspruch gegen den anderen. Allerdings nur, bis das jeweilige Kind drei Jahre alt ist. Diese Altersgrenze passen viele in einem Ehevertrag an.
Ein Ehevertrag wird von einem Notar festgehalten
Es gibt viele denkbare Modelle, die von den Ehegatten festgehalten werden können. Meist werden dabei bessere Lösungen gefunden, als wenn die Eheleute sich zerstritten haben.
Wer sich entschieden hat, einen Ehevertrag zu schließen, muss in Deutschland nicht zum Anwalt, sondern zur Notarin - zum Beispiel zu Ulrike Gruner in Stuttgart. Sie hat schon etliche Eheverträge ausgehandelt. Ihr ist es wichtig, dass die Ehegatten eine gemeinsame Lösung finden, die fair gestaltet ist und die beide verstanden haben.
Partnerschaftsvertrag für nicht verheiratete Paare mit Kindern
Regelungsbedarf besteht auch für Paare, die nicht verheiratet sind und eine Familie planen oder bereits gegründet haben. Denn bleibt hier ein Partner zu Hause, während der oder die andere weiterarbeitet, bestehen auch hier nur für drei Jahre Ansprüche auf Unterhalt. Im Todesfall ist der Überlebende nicht abgesichert. Paare sollten sich hierüber informieren und ihre Angelegenheiten im gegenseitigen Sinne regeln. In Frage kommen unter anderem ein Partnerschaftsvertrag und ein Testament.