Rote Ampel auf einer Allee in einem Ostseebad. Darf ich fahren, wenn die Ampel kaputt ist und einfach kein Grün anzeigt? (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Stefan Sauer)

Verkehrsrecht

Ampel kaputt: Wann darf ich über Rot fahren oder gehen?

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Die Ampel wird und wird nicht grün – wann darf ich sie überqueren? Welche Strafen gibt es fürs Überfahren eines Rotlichts?

Wenn eine Ampel partout kein Grün anzeigt, darf ich als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger nach einer angemessenen Wartezeit das Rot missachten. Gerichtsurteile bewerten eine Wartezeit zwischen drei und fünf Minuten als angemessen. Beim Passieren der roten Ampel ist dann natürlich besondere Vorsicht geboten.

Auch in anderen Ausnahmefällen darf eine rote Ampel überfahren werden: Wenn man beispielsweise Einsatzfahrzeugen Platz macht.

Darf eine Gruppe Fahrradfahrer über Rot fahren?

Ein weiterer Fall ist, wenn man sich in einer erlaubten Kolonne befindet. Eine Kolonne gilt verkehrsrechtlich als ein einziges Fahrzeug. Deshalb dürfen beispielsweise Teilnehmer von Critical-Mass-Fahrradfahrten (zusammenbleiben – auch, wenn Ampeln auf Rot schalten, bevor alle Teilnehmer vorbeigefahren sind, an Kreisverkehren, Zebrastreifen oder Kreuzungen.

Auch der grüne Pfeil an einer Ampel berechtigt dazu, auch bei rot rechts abzubiegen. Zunächst muss man allerdings an der Haltelinie anhalten und auf andere Verkehrsteilnehmer achten. Tut man dies nicht, droht ein Bußgeld von 70 Euro.

Rote Ampel überfahren: Welche Strafen gibt es?

Wenn eine rote Ampel überfahren wird, wird differenziert: Ist sie erst seit maximal einer Sekunde rot, spricht man von einem einfachen Rotlichtverstoß. Hier drohen ein Bußgeld von 118,50 Euro und ein Punkt in Flensburg – wenn man dadurch andere gefährdet hat, sind es sogar 228,50 Euro; mit Sachbeschädigung 268,50 Euro.

Wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war, muss man mit einem Bußgeld von 228,50 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen, wenn man erwischt wird (mit Gefährdung 348,50 Euro, mit Sachbeschädigung 338,50). Dazu kommt ein Monat Fahrverbot. Autofahrer in der Probezeit müssen bei Rotlichtverstößen zusätzlich ein Aufbauseminar besuchen.

Übrigens: Wer bei einer roten Ampel die Haltelinie überfährt und das Auto erst kurz dahinter zum Stehen kommt, begeht einen Haltelinienverstoß. Das Verwarnungsgeld beträgt 10 Euro.

Und: Wer vor dem Umschalten der Ampel noch schnell Gas gibt, um noch drüber zu kommen, kann auch wegen Geschwindigkeitsübertretung geblitzt werden.

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