Neuerungen bei geringfügiger Beschäftigung

Was Minijobber wissen müssen

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Mehr als sieben Millionen Menschen sind in Deutschland inzwischen als Minijobber unterwegs - darunter auch immer mehr Rentner. Doch diese Jobs mit einer Verdienstgrenze von 450 Euro stehen seit Langem in der Kritik. Nun sind Neuerungen geplant.

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Ob als Zuverdienst zum regulären Job oder zur Aufbesserung der Altersrente: Minijobs sind beliebt. Und bieten auf den ersten Blick für Beschäftigte als auch für Arbeitgeber eine optimale Situation:  Beschäftigte kriegen Brutto wie Netto und Arbeitgeber können die Minijobber flexibel einsetzen. Aber: Minijobs sind umstritten. Die Jobber selbst haben zwar kurzfristig einen Vorteil, einfach, weil mehr Geld in der Tasche bleibt. Auch haben sie Anspruch auf Krankengeld und einen Mindesturlaub. Doch langfristig, vor allem im Alter, können Minijobs den Beschäftigten schaden.

Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld

Wer einem Minijob nachgeht, muss wissen: Es werden keine Sozialabgaben bezahlt. So erwerben Minijobber durch ihre Arbeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld - denn sie führen keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung ab. Das heißt konkret: Betroffene bekommen kein Arbeitslosengeld, wenn sie den Job verlieren. So geschehen bei rund 600.000 Minijobbern im ersten Shutdown 2020 in der Pandemie.

Dienstleistungen rund ums Haus werden häufig von Minijobbern erledigt - ein Verdienstmodell, das Nachteile hat.  (Foto: SWR)
Dienstleistungen rund ums Haus werden häufig von Minijobbern erledigt - ein Verdienstmodell, das Nachteile hat.

Hohes Risiko von Altersarmut

Minijobber können in die Rentenkasse einzahlen, müssen aber nicht. Bedeutet umgekehrt aber: Der Minijob wird später der Rente nicht angerechnet, etwa, wenn es um die Beitragsjahre geht.  Beschäftigte, die ausschließlich Minijobs nachgehen, haben deshalb ein hohes Risiko, im Alter arm zu sein. Ein weiterer Kritikpunkt: Da Minijobs nicht sozialversicherungspflichtig sind, entgehen dem Staat durch diese geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Milliarden an Einnahmen.

Mehr Geld ab Oktober 2022

In drei Stufen wird der gesetzliche Mindestlohn 2022 angehoben, so hat es die Bundesregierung beschlossen. Bis Oktober soll er dann von 9,82 Euro (Stand Mai 2022) auf 12 Euro pro Zeitstunde steigen. Aktuell liegt die Verdienstgrenze für Minijobber bei 450 Euro, soll aber mit dem Mindestlohn im Oktober ebenfalls ansteigen auf 520 Euro.

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SWR Fernsehen