Das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Was neu ist beim Thema Elternunterhalt

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Wenn die Eltern ins Heim kommen, kann es für die Kinder teuer werden. Reicht die Rente nicht, müssen sie draufzahlen. Das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz soll das ändern.

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Das bedeutet "Elternunterhalt"

Wenn Menschen pflegebedürftig werden, erhalten sie Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung. Häufig deckt die aber nicht alle Kosten, die bei der Pflege fällig werden. So entstehen bei der stationären Versorgung in Deutschland durchschnittlich circa 1.800 Euro Eigenanteil. Wenn die Pflegebedürftigen diese Kosten nicht selbst tragen können, müssen gegebenfalls die Kinder für ihre Eltern einspringen. Dazu sind sie rechtlich verpflichtet.

Seit dem 1.1.2020 gilt das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz: Bis zu einem Brutto Jahreseinkommen von 100.000 Euro sind Angehörige nun davon befreit, zum Beispiel für ihre Eltern im Pflegeheim einen Eigenanteil zu bezahlen. Viele Normalverdiener können jetzt aufatmen, doch nicht alle.

Nicht alle profitieren von der Neuregelung

Christoph Ries (Foto: SWR)
Wenn Christoph Ries für die Kosten aufkommen muss, bedeutet dies für ihn nicht nur einen finanziellen Schaden, sondern auch einen seelischen.

Einen besonderen Fall gibt es in Ingelheim: Christoph Ries wurde von seinen Eltern extrem vernachlässigt, kam mit fünf Jahren zu Pflegeeltern. Mit deren Hilfe lernte er, ein normales Leben zu führen. 2015 hat er sich als Malermeister mit einem kleinen Betrieb selbständig gemacht. Dann kam seine leibliche Mutter in ein Pflegeheim, und nun fordert das Sozialamt der Stadt Mannheim eine monatliche Nachzahlung von 434 Euro für die letzten zwei Jahre, in denen das Einkommen des jungen Handwerkers über dem Selbstbehalt von 1.800 € lag. Die Mutter habe ihn zwar als Kind grob vernachlässigt, aber nur weil sie psychisch krank gewesen sei. Der Sohn soll dem Amt jetzt das Gegenteil beweisen, obwohl das mehr als 20 Jahre her ist. Ansonsten muss er insgesamt 10.000 Euro für die Pflege seiner Mutter bezahlen und das könnte das Aus sein für seine junge Firma.

                „Sie hat uns so vernachlässigt und jetzt soll ich für sie bezahlen.“

Ida Schneider, Juristin vom Sozialverband Rheinland-Pfalz (VdK) weiß, dass Kinder von der Unterhaltungspflicht gegenüber Eltern ausgenommen werden können bei schuldhaftem Verfehlen der Eltern. Darauf hofft auch der junge Handwerksmeister und hat sich nun einen Anwalt genommen.

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SWR Fernsehen