Wenn die Kosten nicht mehr tragbar sind

Wenn Miete in der Coronakrise zum Problem wird

Stand

Millionen Menschen in Rheinland-Pfalz haben infolge der Pandemie-Maßnahmen wirtschaftliche Existenzsorgen. Viele können wegen der Coronakrise ihre Miete nicht bezahlen.

Video herunterladen (11 MB | MP4)

Zum Problem wird die private Wohnungsmiete, weil man in Kurzarbeit steckt oder schlimmstenfalls seinen Job verloren hat. Oder die Ladenmiete wird zur Last, weil das Geschäft geschlossen war oder ist und keinen Gewinn mehr abwirft.

So wie etwa in der Löhrpassage in Koblenz. Hier gibt es ein Kino, das nicht mehr betrieben werden darf, und ein Reisebüro, dem gerade der finanzielle Boden unter den Füßen weggerissen wird. Inhaberin Sabine Ludwig verdient mit ihrem Reisebüro aktuell keinen Euro.

 Sabine Ludwig am Schreibtisch in ihrem Koblenzer Reisebüro
Für Sabine Ludwig und ihr Koblenzer Reisebüro ist die Lage katastrophal.

"Die Reisen wurden abgesagt. Wir wissen nicht, wann gereist werden darf und müssen eigentlich für die Arbeit, die wir irgendwann geleistet haben, das Geld wieder zurückgeben. Auch Provisionen, die für uns praktisch die Entlohnung sind, müssen wir an verschiedene Reiseveranstalter zurückzahlen."

So hilft ein neues Gesetz den Mietern

Für Mieter in finanziellen Nöten hat der Bund Ende März in Windeseile ein eigenes Gesetz verabschiedet, um sie vor Kündigungen zu schützen.

Bislang galt die Regel: Wer zwei Monate in Verzug ist mit der Miete, dem darf gekündigt werden. Doch infolge der Corona-Krise wird das nun ausgesetzt. Der Bundestag hat Ende März im Zuge der Corona-Hilfspakete beschlossen, dass Mieter ihre Mietzahlungen für maximal drei Monate stunden, also aufschieben dürfen.

Mietrechtsexperte Franz Obst aus Koblenz
Mietrechtsexperte Franz Obst aus Koblenz sieht Mietstundungen kritisch.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Miete muss früher oder später zurückgezahlt werden. Und zwar spätestens bis zum Stichtag 30. Juni 2022. Bis dahin muss die gesamte ausstehende Mietschuld beglichen werden. Mieter gewinnen so etwas Zeit, um Obdachlosigkeit zu vermeiden oder bei gewerblicher Nutzung die wirtschaftliche Existenz aufrechtzuerhalten.

Diese Mieter profitieren vom neuen Gesetz

Im Prinzip profitieren alle Mieter davon, die in Zahlungsnot geraten sind. Also nicht nur gewerbetreibende Mieter, sondern auch Privatmieter. Allerdings gilt für beide: Sie müssen nachweisen, dass die Mietrückstände ursächlich auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zurückzuführen sind. Bei einigen Berufen ist das recht eindeutig, wie etwa bei bei einem Gastwirt, Kellner oder Veranstaltungstechniker.

Wie der Nachweis auszusehen hat, darüber gibt es im Gesetz keine Klarheit. Je nachdem, wie das Verhältnis zum Vermieter ist, reicht ein einfaches persönliches Gespräch. Andere Vermieter, zum Beispiel Immobiliengesellschaften oder Banken, wollen schriftliche Nachweise sehen, wie etwa den Bezug von Kurzarbeitergeld.

In jedem Fall ist der Mieter in der Beweispflicht. Kommunale Wohnbaugesellschaften wie etwa die Mainzer Wohnbau informieren auf ihrer Homepage, dass derzeit keinem Mieter wegen Zahlungsschwierigkeiten gekündigt wird. Manche Vermieter erlassen sogar ihren Mietern einen Teil der Miete, weil sie um deren Not wissen.

Das muss beachtet werden

Wichtig für alle Mieter: Das Gespräch mit dem Vermieter suchen und nicht einfach von sich aus die Zahlung einstellen. Das wäre gesetzeswidrig und käme einem Vertragsbruch gleich. Die Reisebüro-Inhaberin Sabine Ludwig aus Koblenz hat mit ihrem Vermieter, einer Bank, mehrfach geredet und um einen Mietnachlass gebeten. Ohne Erfolg. Die Miete könne gestundet werden, allerdings zu den üblichen Verzugszinsen, die zur Zeit bei etwa 4,5 Prozent liegen. Das kann sie sich einfach nicht leisten.

Auch der Mietrechtler Franz Obst sieht hier Nachbesserungsbedarf. Zumindest die Verzugszinsen hätte der Gesetzgeber streichen müssen, um Menschen, die schon in Not sind, nicht zusätzlich zu belasten. Denn er befürchtet, dass viele - vor allem Gewerbetreibende -  die ausstehenden Mietzahlungen gar nicht bezahlen können, wenn die Situation das ganze Jahr über andauern wird.

Fazit

Stand
Autor/in
SWR Fernsehen