So wähle ich ein sicheres Passwort
Das Passwort ist ein mögliches Einfallstor für Kriminelle, vor allem wenn es zu einfach ist. Die Verbraucherzentrale informiert ausführlich dafür, wie man sichere Passwörter wählt. Folgende Faustregeln gelten immer:
- Passwörter sollten mindestens 10 Zeichen lang sein und aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen bestehen.
- Das Passwort sollte nicht im Wörterbuch zu finden sein und nichts mit Ihrer Familie zu tun haben - also keine Namen, Geburtsdaten und Telefonnummern etc.! Kriminelle nutzen häufig intelligente Computerprogramme, die naheliegende Buchstaben- und Zahlenkombinationen herausfinden können.
- Buchstaben- und Zahlenreihen à la 123456 oder abcdef sind eine ganz schlechte Idee.
- Je sensibler der Zugang (zum Beispiel Online-Banking), desto ausgefuchster sollte das Passwort sein.
- Ändern Sie das Passwort, wenn Datenleaks bekannt wurden oder Ihr Gerät mit Schadsoftware infiziert wurde.
- Wählen Sie am besten für jedes Portal, mindestens aber für die wichtigsten und am meisten genutzten, jeweils unterschiedliche Passwörter. Beim Erstellen und Merken helfen Passwortmanager.
So schütze ich mein PayPal-Konto
- Bei PayPal gibt es die Möglichkeit, die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung einzurichten, um das Konto abzusichern. Zusätzlich zum Passwort muss man dann einen Code eingeben, der über das Handy zugestellt wird.
- Als Käufer sollte man bei PayPal stets den Käuferschutz aktivieren - außer, man zahlt das Geld an eine Person, die man persönlich kennt, beispielsweise einen Familienangehörigen. Mit dem Käuferschutz hat man die Möglichkeit, bei Nicht-Erhalt der Ware das Geld wieder zurück zu holen. Die hierbei fällige Gebühr muss der Verkäufer zahlen.
Einkaufen im Internet Versand- und Reklamationsärger - Ihre Rechte beim Online-Shopping
Das Paket kommt nicht. Die Ware ist beschädigt. Der Shop ist pleite. Die häufigsten Probleme und wichtigsten Rechte von Kunden beim Online-Einkauf. Tipps von unserem Rechtsexperten.
Betrug bei PayPal via Käuferschutz
Der Käuferschutz - eigentlich eine gute Sache - wird manchmal jedoch von Kriminellen für eine perfide Betrugsmasche missbraucht. Dabei behauptet der Käufer, die Ware gar nicht erhalten zu haben und lässt sich das Geld über den Käuferschutz zurückerstatten.
Als Verkäufer sollte man daher immer Lieferscheine und Versandbelege aufbewahren, um im Ernstfall beweisen zu können, dass die Ware tatsächlich verschickt wurde. Bei einer persönlichen Übergabe verbunden mit Zahlung via PayPal ist Vorsicht geboten. Am besten lässt man sich den Ausweis des Käufers zeigen und den Kauf schriftlich bestätigen.