In Deutschland wäre es nicht möglich, per E-Mail gekündigt zu werden. Denn hier gibt es gesetzliche Regeln dazu, wer wann wie gekündigt werden darf. Am einfachsten ist es während der Probezeit: Beide Seiten können ohne Angabe von Gründen kündigen.
Nach sechs Monaten im Unternehmen gilt gesetzlicher Kündigungsschutz
Das bedeutet, der Arbeitgeber kann nur aus gutem Grund kündigen. Das kann zum einen sein, dass der Beschäftigte seine Arbeit nicht ordentlich macht oder auch, dass er seiner Arbeit gar nicht mehr nachkommen kann - zum Beispiel wegen einer langwierigen Krankheit.
Es kann auch ein betriebsbedingter Grund sein, also wie bei Twitter: Das Unternehmen macht Verluste und will deshalb Stellen streichen. In Deutschland müsste das aber sehr detailliert begründet werden. Falls es einen Betriebsrat gibt, müsste dieser zustimmen.
Keine willkürlichen Entlassungen bei betriebsbedingten Kündigungen
Bei betriebsbedingten Kündigungen müssen auch soziale Aspekte berücksichtigt werden - zum Beispiel das Alter, die Betriebszugehörigkeit und der Familienstand.
Ein Single Angang 20, der gerade erst angefangen hat, kann leichter entlassen werden als eine Frau Mitte 40, die seit zehn Jahren dabei ist und Kinder hat. Auf jeden Fall muss die Kündigung schriftlich erfolgen, per E-Mail geht das nicht.
Bei einer Kündigung müssen Fristen eingehalten werden
Bei einem Mitarbeiter, der schon 15 Jahre dabei ist, beträgt die gesetzliche Frist zum Beispiel sechs Monate. Und manche Beschäftigte dürfen auch gar nicht gekündigt werden. Zum Beispiel sind schwangere Frauen geschützt, Mütter und Väter dürfen während der Elternzeit nicht entlassen werden und wer Mitglied im Betriebsrat ist, darf auch nicht gekündigt werden.