Ein gekündigter Mitarbeiter hat seine persönlichen Sachen zusammengepackt.

Hire and fire in den USA

Kündigungen per E-Mail wie bei Twitter - auch in Deutschland denkbar?

Stand
Autor/in
Tamara Land
Tamara Land, SWR Wirtschaftsredaktion
Onlinefassung
Jutta Kaiser
Bild von Jutta Kaiser aus der SWR-Wirtschaftsredaktion.

Eine Kündigung per E-Mail? Für viele unvorstellbar - für Twitter-Mitarbeitende aber Realität. Welche Vorgaben es in Deutschland für Kündigungen gibt.

In Deutschland wäre es nicht möglich, per E-Mail gekündigt zu werden. Denn hier gibt es gesetzliche Regeln dazu, wer wann wie gekündigt werden darf. Am einfachsten ist es während der Probezeit: Beide Seiten können ohne Angabe von Gründen kündigen.

Nach sechs Monaten im Unternehmen gilt gesetzlicher Kündigungsschutz

Das bedeutet, der Arbeitgeber kann nur aus gutem Grund kündigen. Das kann zum einen sein, dass der Beschäftigte seine Arbeit nicht ordentlich macht oder auch, dass er seiner Arbeit gar nicht mehr nachkommen kann - zum Beispiel wegen einer langwierigen Krankheit.

Es kann auch ein betriebsbedingter Grund sein, also wie bei Twitter: Das Unternehmen macht Verluste und will deshalb Stellen streichen. In Deutschland müsste das aber sehr detailliert begründet werden. Falls es einen Betriebsrat gibt, müsste dieser zustimmen.

Keine willkürlichen Entlassungen bei betriebsbedingten Kündigungen

Bei betriebsbedingten Kündigungen müssen auch soziale Aspekte berücksichtigt werden - zum Beispiel das Alter, die Betriebszugehörigkeit und der Familienstand.

Ein Single Angang 20, der gerade erst angefangen hat, kann leichter entlassen werden als eine Frau Mitte 40, die seit zehn Jahren dabei ist und Kinder hat. Auf jeden Fall muss die Kündigung schriftlich erfolgen, per E-Mail geht das nicht.

Bei einer Kündigung müssen Fristen eingehalten werden

Bei einem Mitarbeiter, der schon 15 Jahre dabei ist, beträgt die gesetzliche Frist zum Beispiel sechs Monate. Und manche Beschäftigte dürfen auch gar nicht gekündigt werden. Zum Beispiel sind schwangere Frauen geschützt, Mütter und Väter dürfen während der Elternzeit nicht entlassen werden und wer Mitglied im Betriebsrat ist, darf auch nicht gekündigt werden.

Unternehmenskultur Das Team als Chef – Mit New Work die Arbeitswelt neu denken

Flache Hierarchien, flexibel und kreativ, team- und werteorientiert arbeiten: New Work ist eine Antwort auf die Anforderungen der modernen Arbeitswelt.

SWR2 Wissen SWR2

Stand
Autor/in
Tamara Land
Tamara Land, SWR Wirtschaftsredaktion
Onlinefassung
Jutta Kaiser
Bild von Jutta Kaiser aus der SWR-Wirtschaftsredaktion.