Rente

Beitragssatz bleibt stabil

Rente 2024 - was bleibt, was ändert sich?

Stand
AUTOR/IN
Rolf Rüdiger

In Deutschland gibt es ungefähr 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Grundlegende Änderungen stehen 2024 nicht an, dafür entfalten Veränderungen aus früheren Jahren immer mehr Wirkung .

Die Minijob-Grenze steigt im nächsten Jahr auf 538 Euro und wird sich auch weiter nach oben schieben. Der Grund: Mittlerweile ist die Minijob-Grenze an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt. Steigt dieser an, steigt auch die Grenze für Minijobs. Nach wie vor ist diese Art des Zuverdienstes unter Rentnern am beliebtesten.

Wer mehr verdient, kommt in den Bereich des Midijobs. Hier beginnt man langsam auf niedrigem Niveau, Steuern und Sozialabgaben zu bezahlen. In jedem Fall gilt: Seit 2022 können auch Frührentner unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass das zu einer Kürzung ihrer Rente führt. Ein Umstand, den sich immer mehr Rentner zu Nutze machen. 

Erwerbsminderungsrente: Bessere Zuverdienstmöglichkeiten

Die Erwerbsminderungsrente wurde ab 2019 deutlich verbessert – jedenfalls für die, die diese Art der Rente neu bezogen haben. Das geschah durch die Anhebung der sogenannten Zurechnungszeiten. Nun dürfen sich ab Juli 2024 auch die freuen, die diese Rente schon vor 2019 bezogen haben, die sogenannten Bestandsrentner.  Für sie gibt es pauschale Zuschläge von 4,5 bzw. 7,5 Prozent - je nachdem wie lange diese Rente schon bezogen wird.

In jedem Fall aber dürfen Bezieher einer Erwerbsminderungsrente seit letztem Jahr deutlich mehr dazuverdienen und auch diese Grenze wird im nächsten Jahr erhöht: auf mindestens 37.117,50 Euro für eine Rente wegen Teilerwerbsminderung und mindestens 18.558.75 Euro für Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. 

"Rente ab 64"

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Über die “Rente ab 63” wird angesichts der klammen Haushaltslage viel diskutiert. Aber noch gibt es sie, auch wenn “ab 63” längst nicht mehr stimmt. Der Jahrgang 1960 kann im nächsten Jahr mit 64 Jahren und vier Monaten ohne Abschläge in Rente; diese Grenze steigt jährlich mit der Regelaltersrente, die auf 67 zuläuft. Für diese abschlagsfreie Rente braucht man aber 45 Beitragsjahre und auch das entsprechende Alter: ab nächstem Jahr eben 64 Jahre 4 Monate. 

Zum Schluß noch ein Tipp in Sachen Wohn-Riester:. Am 1. Januar 2024 tritt das "Heizungsgesetz" (Gebäudeenergiegesetz) in Kraft. Eigentümer einer selbst genutzten Wohnimmobilie haben dann die Möglichkeit, Guthaben aus Riester-Verträgen ("Wohn-Riester") für den Einbau einer Wärmepumpe zu nutzen. Anträge auf Nutzung eines Riester-Guthabens können ab dem 1. Januar 2024 bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen gestellt werden. 

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