Folge 458: Kündigung

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Kati erhält ein Einschreiben. Ihr Vermieter meldet Eigenbedarf an und sie muss sofort aus ihrer Wohnung ausziehen. Sie sucht Unterstützung im Rathaus bei ihrem Vater. Der will seiner Tochter natürlich helfen, umso mehr, als er sieht, wer für die Kündigung verantwortlich ist - Herr Brandtner!

Auch Peter unterstützt seine Liebste. Er studiert ihren Mietvertrag und stellt fest, dass die sofortige Kündigung nicht rechtens ist. Es gibt keine Ausschlussklauseln und so gilt die gesetzliche Frist. Da Kati schon so lange in ihrer Wohnung wohnt, sind das 12 Monate!

Brandtner ist darauf angewiesen, dass die Wohnung von Kati schnell geräumt ist. Deshalb geht er zu Hermann ins Rathaus und bietet ihm Geld für Kati. Für Hermann ist der Betrag kaum mehr als ein Taschengeld und er findet, dass Brandtner schon tiefer in die Tasche greifen müsste.

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AUTOR/IN
SWR Fernsehen