Ein Ordner mit der Aufschrift Krankenkasse (Foto: © Colourbox.de -)

Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung beantragen

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Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit. Erwachsene können sich hiervon befreien, wenn ihre gesetzlichen Zuzahlungen zwei Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens schon überschritten haben oder absehbar überschreiten werden. Bei chronisch kranken Patienten liegt die Einkommensgrenze bei einem Prozent.

Wenn Kassenpatient*innen wissen, dass sie im nächsten Kalenderjahr mehr zuzahlen müssen, können sie den fälligen Betrag im Voraus bei ihrer Krankenkasse bezahlen und erhalten eine Befreiungsbescheinigung.

Befreiungsbescheinigung

Eine schon zu Jahresbeginn ausgestellte Befreiungsbescheinigung kann in der Apotheke, bei Arzt- oder Klinikbesuchen sehr hilfreich sein und erspart den Betroffenen sehr viel Bürokratie.

Weitere Informationen:

vdk.de/zuzahlungsbefreiung_jetzt_beantragen

verbraucherzentrale.de/regeln-fuer-eine-befreiung-bei-der-krankenkasse

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AUTOR/IN
SWR Fernsehen