Recht: Was ist auf Balkon und Terrasse erlaubt?

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Altersfreigabe: ab 0 (verfügbar von 0 Uhr bis 24 Uhr)

Mit den ersten Sonnenstrahlen zieht es uns ins Freie, auf den Balkon, die Terrasse oder in den Garten. Doch dürfen wir unser Freiluftzimmer nach Herzenslust dekorieren, bepflanzen, in geselliger Runde grillen, feiern und machen was uns in den Sinn kommt?

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Autor/in
SWR Fernsehen