Das müssen Sie beachten

Preisbremsen für Gas und Öl

Stand

Ab März gelten die Preisbremsen für Gas und Öl, und zwar rückwirkend zum 1. Januar. Es gibt aber noch eine ganze Reihe anderer Hilfen. Wir zeigen, wie Sie richtig sparen.

Wie sparen wir durch die Preisbremsen?

Es kommt darauf an, ob man direkt mit dem Gasversorger abrechnet oder indirekt über die Nebenkostenabrechnung des Vermieters.

Für Kunden, die direkt mit den Versorgern abrechnen, also in der Regel alle Stromkunden und die Hausbesitzer von Gebäuden mit Gasheizung, sinkt der Rechnungsbetrag in der Jahresabrechnung.

Bei Mietern bekommt der Vermieter die geringere Gas-Rechnung, muss aber mit der Nebenkostenabrechnung diese entsprechend weitergeben. Mieter haben ja vielfach die höhere Rechnung noch gar nicht, höchstens indirekt über eine Erhöhung der Abschläge.

Das Prinzip ist bei Gas und Strom das gleiche. Es wird geschaut, wie viel man im Vorjahr verbraucht hat. Davon 80% bekommt man zum reduzierten Preis, den Rest zum Marktpreis.

Übrigens braucht man auch vor dem Marktpreis keine Angst mehr zu haben. Der ist mittlerweile deutlich gesunken. Das neue Preisniveau wird leider noch nicht von allen Versorgern voll weitergegeben.

Wieviel kann ich denn jetzt sparen?

Hier eine Beispielrechnung für Gas:

Nehmen wir an, wir haben im letzten Jahr 15.000 kWh Gas verbraucht und sollen dafür jetzt 20 Cents je kWh zahlen, also 3.000 Euro.
Mit der Preisbremse würden wir 80% des Vorjahresverbrauchs für 12 Cent je kWh bekommen, also für 1.440 Euro. Den Rest zum Marktwert, also für 600 Euro. Macht zusammen 2.040 Euro statt 3.000 Euro. Das ist der Effekt der Preisbremse.

Aber es kommt noch besser: Wenn es mir gelingt, 20% einzusparen, muss ich nur noch den gedeckelten Betrag bezahlen, also die 1.440 Euro, sparen also mehr als die Hälfte gegenüber dem ungedeckelten Betrag.

Der Bundestag hat ein Entlastungspaket mit der Preisbremse für Gas und Strom beschlossen. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, picture alliance / CHROMORANGE | Christian Ohde)

Was muss ich tun?

Zunächst nichts. Die Preisbremsen greifen ab März automatisch. Die Monate Januar und Februar werden nachträglich angepasst. Allerdings zahlen wir in der Regel jeden Monat ja eh nur Vorauszahlungen auf die Jahresabrechnung, entweder an den Versorger oder an den Vermieter. In der Jahresabrechnung werden dann die niedrigeren Werte eh automatisch berücksichtigt.

Ich will aber nicht erst mit der Jahresabrechnung profitieren, sondern sofort. Sinken die monatlichen Abschläge jetzt automatisch?

Nein, da muss ich aktiv werden und mit meinem Versorger oder Vermieter sprechen. Für Direktkunden beim Versorger, also die meisten Stromkunden und die Hausbesitzer mit Gasheizung, gilt: Die Änderung der Abschlagszahlung muss beim Versorger beantragt werden.

Für Mieter gilt: Der Vermieter darf den Abschlag auf die Heizkosten eh erst mit der Jahresabrechnung erhöhen. Sollte der Abschlag im Einvernehmen bzw. freiwillig erhöht worden sein, kann man mit ihm sprechen, dieses wieder rückgängig zu machen.

Und was ist mit Fernwärme, Ölheizungen und Pelletheizungen?

Für Fernwärme gibt es ebenfalls einen Preisdeckel, bei dem der gedeckelte Preis bei 9,5 Cents je kWh liegt. Also das gleiche Prinzip wie bei Gas.

Für Besitzer von Ölheizungen und Pellet-Heizungen wurden jetzt Entlastungs-Maßnahmen angekündigt. Pro Haushalt soll es für das letzte Jahr, falls sich der Preis beim Bezug mindestens verdoppelt hat, einen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro geben. Der muss aber beantragt werden.

Die Abrechnung soll über die Länder erfolgen. Wo dort genau der Antrag gestellt werden kann, wird noch in den einzelnen Bundesländern geklärt. Auf jeden Fall kommt der Zuschuss nicht automatisch wie bei Gas, Strom oder Fernwärme.

Also ganz wichtig: Rechnungen der letzten beiden Jahre aufheben, um die Differenz im Antrag nachweisen zu können.

Weiterführende Links:

www.bundesregierung.de/energiepreisbremsen

www.finanztip.de/gaspreisvergleich

www.verbraucherzentrale.de/energie/gaspreisbremse-strompreisbremse

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AUTOR/IN
SWR Fernsehen