Ein Blatt auf dem "Patientenverfügung" steht. (Foto: Getty Images, Thinkstock -)

Was Sie unbedingt wissen sollten

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

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Entscheidungen über das eigene Leben abzugeben, fällt schwer. Und doch ist es manchmal notwendig. Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder einfach das Alter können dazu führen, dass wir vorübergehend oder auch dauerhaft nicht mehr bestimmen können, was in unserem Sinne wäre. Gut, wenn dann bereits in einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung festgehalten ist, wer sich worum kümmern soll und darf.

Weitere Informationen:

Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer:

www.vorsorgeregister.de

Patientenverfügung:

www.bmjv.de/Patientenverfuegung

Leitfaden für die persönliche Vorsorge:

www.aekno.de/patienten/patientenverfuegung

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AUTOR/IN
SWR Fernsehen