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Teilnahmebedingungen der Landesschau Wohnmobiltour in der Ortenau

Stand

Bitte lesen Sie sich die Teilnahmebedingungen durch und bestätigen Sie dies im Anmeldeformular.

Beachten Sie: Die Landesschau-Redaktion prüft alle Zuschriften, aber aus technischen Gründen werden keine Absagen verschickt.

Teilnahmebedingungen für die Aktion Landesschau

1. Der Gewinn umfasst eine Reise in einem Wohnmobil für eine Familie mit vier Personen, die Standgebühren auf den Campingplätzen und mehrere Erlebnisprogramme.

2. Die Auswahl des Gewinners erfolgt von verantwortlichen Redakteuren der Landesschau Baden-Württemberg nach redaktionellen Gesichtspunkten.

3. Die An- und Abreise zur Übergabe des Wohnmobils erfolgt auf eigene Kosten. Der Fahrer des Wohnmobils muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Führerscheinklasse B (alt: Führerschein Klasse 3) sein. Mehrere Fahrer sind möglich.

4. Der Gewinn kann nur vom 27. Juli bis 4. August 2024 angetreten werden. Die Gewinner informieren umgehend den SWR, falls sie den Gewinn nicht antreten können oder wollen. Eine Umwandlung des Gewinns in Geld- oder andere Sachpreise ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

5. Mit der Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie und Ihre Begleitpersonen im Falle des Gewinns für Interviews, Bild- und Tonaufnahmen durch den SWR bzw. von diesem Beauftragten zur Verfügung stehen und in den Angeboten des SWR/ der ARD (Programm, Telemedien, Druckwerke) in Bild und Ton zu sehen und zu hören sind.

6. Durch den Eintritt unvorhergesehener außergewöhnlicher Umstände können ein Abbruch oder eine gänzliche Absage des Gewinnspiels und der Reise erfolgen. Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

7. Der SWR haftet für die bei der Teilnahme an der Aktion entstandenen Personen- und Sachschäden, die durch vom SWR eingebrachte Sachen bewirkt oder durch dessen Personal schuldhaft verursacht werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

8. Persönliche Aktivitäten außerhalb des angebotenen Programms sowie die Inanspruchnahme sonstiger, über das Gewinnerprogramm hinausgehender, lediglich vermittelter Fremdleistungen erfolgen auf eigenes Risiko und eigene Kosten des Teilnehmers.

9. Das Mindestalter für die Teilnahme am Gewinnspiel und der Aktion ist 18 Jahre. Nur einzelne, natürliche Personen dürfen unmittelbar teilnehmen. Eine Vertretung ist nicht zulässig. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des SWR, der ARD oder deren Kooperationspartner.

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Autor/in
SWR Fernsehen