Was ändert sich zum 1. Dezember?
Kündigungsfristen und automatische Vertragsverlängerung
Die wichtigste Änderung betrifft die automatische Vertragsverlängerung. Wurden in der Vergangenheit Verträge für eine bestimmte Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen und hatte der Kunde vergessen, diese rechtzeitig zu kündigen, verlängerten sie sich häufig automatisch um ein weiteres Jahr.
Ab 1. Dezember darf zwar immer noch eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart werden, aber nach Ablauf dieser Zeit hat der Kunde ein monatliches Kündigungsrecht.
Verständliche Vertragszusammenfassung
Bei Abschluss eines neuen Vertrages muss der Anbieter eine verständliche Zusammenfassung aller wichtigen Vertragskonditionen schriftlich vorlegen und vom Kunden in Textform genehmigen lassen. Dies gilt auch für am Telefon geschlossene Verträge. Legt der Anbieter keine ausreichende Zusammenfassung vor oder genehmigt der Kunde diese nicht, ist der Vertrag schwebend unwirksam.
Preisminderung bei langsamen Internetanschlüssen
Bleibt die Geschwindigkeit eines Internetanschlusses regelmäßig deutlich hinter der versprochenen Bandbreite zurück, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen oder das Entgelt für die Leistung zu mindern.
Entschädigung bei Störungen des Anschlusses
![Entnervt sitzt ein Mann vor seinem Laptop (Foto: Getty Images, Thinkstock -) Entnervt sitzt ein Mann vor seinem Laptop](/ard-buffet/ratgeber/1713358660627%2Cimage-swr-296782~_v-16x9@2dS_-6be50a9c75559ca1aaf1d0b25bae287afdcd877a.jpg)
Dauert die Störung eines Anschlusses länger als einen Tag, muss der Anbieter darüber informieren.
Ab dem 3. Kalendertag steht dem Kunden eine Entschädigungszahlung von 10% des Monatsentgelts, mindestens aber 5 Euro, zu, ab dem fünften Kalendertag gibt es eine Entschädigung von 20% des Monatsentgelts, mindestens aber 10 Euro.
Weitere Neuerungen im Telekommunikationsgesetz:
Telefon-, Handy- und Internetverträge: Wichtige neue Kundenrechte (Verbraucherzentrale)
Vertragszusammenfassung – neues Gesetz gegen untergeschobene Verträge (Verbraucherzentrale)
Internet zu langsam – Rechnung kann künftig gekürzt werden (BR)