Eine Frau gibt an einer Einkaufskasse eine Tüte zurück.

Gewährleistung und Garantie

Welche Rechte habe ich?

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Bei jedem Einkauf im Supermarkt, bei der Anschaffung eines Gebrauchtwagens oder beim Haustürgeschäft: Überall kommt ein Kaufvertrag zustande. Dabei gibt es feste Regeln, an die sich Käufer und Verkäufer halten müssen.

Grundsätzlich hat jeder Verbraucher das Recht, eine gekaufte Ware fehlerfrei ausgehändigt zu bekommen. Die Gewährleistung ("Sachmängelhaftung") ist ein gesetzlich geregelter Anspruch des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer, wenn eine fehlerhafte Ware ausgeliefert wird. Er ist nicht zu verwechseln mit einer Garantie – das ist nämlich grundsätzlich eine freiwillige Leistung der Hersteller oder Händler.

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Autor/in
SWR Fernsehen