Durch Sturm beschädigtes Dach: Nach einem Unwetter können Dachziegel zur tödlichen Gefahr werden. Nach Sturmtief und Starkregen: Wer Schäden hat - braucht eine gute Versicherung. Was, wenn sie nicht zahlen will? Wie ist es bei Autos und Mietwohnungen? Tipps vom Rechtsexperten. (Foto: dpa Bildfunk, Friso Gentsch/dpa )

Sturm, Regen, Überschwemmung

Nach dem Unwetter: Welche Versicherung zahlt was?

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Karl-Dieter Möller
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Dorothée Panse

Umgestürzte Bäume, umherfliegende Teile: Bei Unwettern muss man froh sein, wenn es nur Sachschäden gibt! Viele sind versichert: Was aber, wenn die Versicherung nicht zahlen will?

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat eine Starkregenbilanz der vergangenen zwei Jahrzehnte veröffentlicht. Sintflutartige Niederschläge haben demnach von 2002 bis 2021 bundesweit Schäden in Höhe von 12,6 Milliarden Euro verursacht.

Ein Feuerwehrmann räumt Teile eines Baums von der Fahrbahn. Mit Sturmtief "Ignatz" zieht der erste starke Herbststurm über Deutschland und hinterlässt Schäden. Welche Versicherung zahlt was? (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Daniel Bockwoldt)
Feuerwehrmänner räumen Bäume von der Fahrbahn. Immer wieder ziehen starke Stürme über Deutschland und hinterlässen Schäden. Welche Versicherung zahlt was?

Hausrat- oder Gebäudeversicherung plus Elementarschadenversicherung

Eine normale Hausrat- oder Gebäudeversicherung kommt für Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Witterungsniederschläge oder einen durch solche Ereignisse verursachten Rückstau nicht auf. Vollgelaufene Keller, verschlammte Wohnzimmer und Ähnliches sind samt der oft erheblichen Folgeschäden für Gebäude und Hausrat daher nur versichert, wenn eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen ist. Diese kann in Form einer Zusatzversicherung oder seit einigen Jahren auch als Ergänzung zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Doch Vorsicht: Selbst mit Einschluss von Elementarschäden ist nicht alles versichert. Und nicht für jedes Gebäude lässt sich eine solche Versicherung abschließen.

Welche Versicherung wann zahlt – ein Überblick:

Schäden durch Unwetter entstehen meistens auf dem Grundstück, am Haus, im Haus oder in der Wohnung, aber auch am Auto. Zusätzlich zu den Schäden an Gebäuden und Hausrat mussten die Versicherer 2020 beispielsweise für 73 Millionen Euro an Fahrzeugschäden durch Unwetter aufkommen.

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Kraftfahrzeugversicherung und Sturm

Unwetterschäden an Autos und Motorrädern begleicht die Teilkasko – wobei bei Stürmen mindestens Windstärke 8 die Voraussetzung ist. Besser haben es Autofahrer mit einer Vollkaskoversicherung: Hier sind auch windbedingte Schäden unter Windstärke 8 mitversichert. Der Versicherer ersetzt bei Teilkasko wie Vollkasko auch Schäden durch umherfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste. Auch das Risiko Überschwemmung ist mitversichert.

Aber: Wer sein Fahrzeug in hochwassergefährdeten Gebieten parkt und nicht sofort nach der ersten behördlichen Warnung wegfährt oder trotz Polizeiwarnung in Überschwemmungsgebiete hineinfährt, handelt eventuell grob fahrlässig und bekommt den Schaden nur anteilig ersetzt.

Und: Wer wegen des Unwetters einen Unfall verursacht, braucht in der Regel einen Kfz-Vollkaskoschutz, um den Schaden ersetzt zu bekommen.

Ein Autobesitzer kann sich auch an den Grundstückseigentümer wenden, wenn Dachziegel, Äste oder Bäume von dessen Grund aufs Auto gefallen sind. Der Grundeigentümer muss aber nur Schadenersatz zahlen, wenn ihn auch eine Schuld trifft, wenn er seine "Verkehrssicherungspflicht" verletzt hat. Ähnlich sieht es aus, wenn ein Verkehrsschild aufs Auto stürzt. Wenn es sauber verankert und in Ordnung war, muss die Stadt keinen Schadenersatz leisten, denn auf extreme Wetterlagen müssen Schilder nicht ausgelegt sein (OLG Koblenz, Az. 12 U 11/03).

Wohngebäudeversicherung und Sturm

Die Wohngebäudeversicherung schützt das gesamte Wohngebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände vor Schäden durch:

  • Feuer
  • Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
  • Leitungswasser
  • Überspannung

Da die Versicherung bei Sturm erst ab Windstärke 8 zahlt, gilt im Schadensfall: Sichern Sie Beweise, die belegen, wie stark das Unwetter war. Das geht vor allem über Windmessungen der Wetterämter oder auch Zeitungsausschnitte zum Sturm.

Übrigens: Wer eine Photovoltaikanlage hat, sollte genau auf die Versicherungsbedingungen achten: Ist die Anlage überhaupt versichert, ist sie komplett versichert, welche Teile sind nicht versichert und kann man das hinzufügen oder braucht es eine Zusatzpolice?

Hausratversicherung und Sturm

Die Hausratversicherung deckt alle Schäden an der Einrichtung. Sie ist daher auch für Mieter sehr wichtig. Zerstören Blitz, Feuer, Leistungswasser oder Sturm Gegenstände in der Wohnung, zahlt die Hausratversicherung.

Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Mieter sollten eine Hausratversicherung abschließen, Besitzer von Immobilien benötigen zusätzlich eine Wohngebäude-Versicherung.

Die Hausratversicherung kommt auf für Schäden durch:

  • Feuer
  • Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Einbruch/Diebstahl
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
  • Leitungswasser
  • Überspannung

Der Bund der Versicherten rät, eine Inventarliste aller Gegenstände zu erstellen und sie an einem sicheren Ort außerhalb der eigenen vier Wände aufzubewahren. Außerdem sollten Kaufbelege von wertvollen Gegenständen aufbewahrt werden.

Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung schützt das Gebäude vor Gefahren wie Starkregen und Überschwemmung. Sie wird als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und zur Hausratversicherung angeboten. Immer mehr Versicherer bieten vor allem Wohngebäude-, aber auch Hausratversicherungen inklusive der Elementarschadenversicherung an. Wer sie nicht nutzen möchte, muss sie gezielt abwählen. Aber das ist erst seit ein paar Jahren so, in vielen älteren Gebäudeversicherungsverträgen ist sie daher nicht enthalten.

Die Elementarschadenversicherung schützt Eigentümer und Mieter vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Versichert sind – je nach Vertrag – das Gebäude oder das Eigentum. Sie zahlt beispielsweise bei Schäden durch:

  • Starkregen und Überschwemmung
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen/Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Vorsicht bei Rückstau aus Kanalisation und Rückstauklappe

Insbesondere im Bereich der Überschwemmungen kommt es auf Details an. Es ist wichtig zu wissen, welche Überschwemmungsschäden vom Versicherer ausgeklammert beziehungsweise nur gegen Aufpreis oder die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen versichert werden.

Ein Rückstau beispielsweise entsteht, wenn die Kanalisation durch starke Regenfälle, Tauwetter oder Überschwemmung so überlastet ist, dass sie kein weiteres Wasser mehr aufnehmen kann. In der Folge fließt das Wasser durch die Ableitungsrohre wieder ins Haus zurück und sammelt sich dort.

Die Versicherer bieten zwar Policen auch mit einer Deckung für Rückstauschäden an, verlangen dafür aber fast immer einen Prämienaufpreis. Außerdem müssen in der Regel Rückstauklappen in den Ableitungsrohren montiert werden, damit diese Deckung gewährt wird.

Auswahl der Versicherung gegen Elementarschäden

Die Elementarschadenversicherung muss nicht zwangsläufig beim selben Anbieter abgeschlossen werden, bei dem auch die Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen wurde. Unterschiede können sich in der Höhe der abgedeckten Schadenssummen, den monatlichen Beiträgen und nicht zuletzt auch in den versicherten Schadensfällen finden.

Zudem behalten sich die meisten Gebäude-Elementarversicherungen eine Selbstbeteiligung vor, die je nach Versicherungspaket, Gefährdungsklasse und Beitragshöhe um die 1.000 Euro betragen kann. Außerdem fällt für die ersten Monate oft eine Wartezeit an, in der keine Schäden übernommen werden.

Ein ausgiebiger Vergleich vor dem Abschluss lohnt sich, um die individuell beste Elementarschadenversicherung für sich zu finden.

Unterschiede in den Versicherungen - nach Risikogebieten

Wie die Namen es schon sagen, kommt eine Hausrat-Elementarversicherung bei elementaren Schädigungen des Hausrats – also der Möbel und der Inneneinrichtung – auf. Die Gebäude-Elementarversicherung deckt elementar verursachte Schäden am Gebäude ab.

Das Gebiet, in dem das Wohngebäude steht, ist entscheidend. Denn eine Elementarschadenversicherung unterscheidet nicht nur nach der Größe und dem Wert des zu versichernden Objekts, sondern auch nach dem sogenannten Risikogebiet, in dem es steht.

Insgesamt gibt es vier verschiedene Gefahrenklassen:

Diese unterscheiden, wie oft Überschwemmungen in diesem Gebiet im Schnitt vorkommen:

  • selten bis gar nicht (Gefährdungsklasse 1)
  • etwa einmal alle 50 bis 100 Jahre (Gefährdungsklasse 2)
  • rund einmal in 10 bis 50 Jahren (Gefährdungsklasse 3)
  • oder häufiger als einmal in 10 Jahren (Gefährdungsklasse 4)

Die Beitragshöhe richtet sich immer auch nach der Gefährdungsklasse.

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Braucht man eine Elementarschadenversicherung wirklich?

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen. Sollte keine Elementarschadenversicherung vorhanden sein, sollten Sie das dringend nachholen. Denn Schäden durch Überschwemmungen auch fernab klassischer Hochwassergebiete nehmen zu.

Und sobald es in einer Region bereits zu Elementarschäden kam, wird danach der Abschluss einer Versicherung schwieriger bis unmöglich beziehungsweise teurer, da deshalb das Gebiet unter Umständen in der Gefahrenklasse hochgestuft wird.

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Mehr Informationen im Internet:

Stiftung Warentest: Welche Versicherung zahlt für die Schäden?, Hausratversicherung - die besten Tarife?, Wohngebäude- und Gebäudeversicherung (detaillierte Testergebnisse kostenpflichtig)

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