Unser Rechtsexperte Karl-Dieter Möller klärt auf:
1. Vollsperrung durch liegengebliebenen Rucksack
2. Pannenbedingte Straßensperrung - wer zahlt?
3. Fehlalarm der Alarmanlage
1. Vollsperrung durch liegengebliebenen Rucksack
Vollsperrungen an Flughäfen oder Bahnhöfen, verursacht durch einen liegengebliebenen Rucksack oder den vergessenen Koffer, kommen immer wieder vor. Doch wer zahlt den Einsatz im Falle eines Fehlalarms?
Kann die Polizei bei ersten Untersuchungen eine mögliche Gefahr ausschließen, wird der Inhaber des Gepäckstücks in der Regel nicht zur Kasse gebeten. Wenn eine Gefahr aber nicht ausgeschlossen werden kann und der Fundort des Gepäckstücks gesperrt werden muss, dann können hohe Kosten für den Verursacher entstehen. Auf das eigene Gepäck sollte also immer gut geachtet werden, um solche Kostenerstattungen zu vermeiden.
2. Pannenbedingte Straßensperrung – wer zahlt?

Wenn es einen Unfall gab und die Polizei in erster Linie kommt, um Beweise zu sichern, muss der Polizeieinsatz in der Regel nicht gezahlt werden.
Wenn mit dem eigenen Auto aber eine Gefahrenlage gebildet wird, dann kommen die Einsatzkräfte, um diese zu entschärfen. Für die entstehenden Kosten können Verantwortliche dann zur Kasse gebeten werden.
3. Fehlalarm der Alarmanlage
Wer Zuhause eine Alarmanlage installiert hat, muss auch dann für die Gebühren des dadurch veranlassten Polizeieinsatzes aufkommen, wenn der Grund für das Auslösen der Anlage im Nachhinein nicht mehr feststellbar ist. Denn handelt es sich um eine ungerechtfertigte Alarmierung, ist der Schutz durch die Polizei kostenpflichtig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Fall eines Hausbesitzers.
Fazit
Im Zweifel aber lieber einmal zu viel Hilfe holen, denn vor allem in Notfällen zählt jede Sekunde. Außerdem besteht die Pflicht zu helfen. Wenn diese verweigert wird, können nicht nur hohe Kosten entstehen, man kann sich damit auch strafbar machen.
Blaulicht-Fahrten Wer bezahlt den Einsatz von Feuerwehr, Polizei und Co.?
Wenn man Hilfe braucht oder sich und andere schützen will, tätigt man den Notruf. Aber wer übernimmt wann die Kosten für den Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungswagen?