Eine Familie steht mit ihrem Gepäck in der Wartehalle eines Flughafens

Verschoben, verspätet, annulliert

Ihre Rechte beim Fliegen

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Heidi Schnurr

Verschobener Start, abgesagter Flug, lange Warteschlangen am Flughafen und Probleme mit dem Gepäck: In diesen Sommerferien brauchen Urlauber oft Nerven. Aber welche Rechte haben sie? Jennifer Kaiser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz klärt auf.

Verschiebt sich der Flug um mehr als vier Stunden und ist er Teil einer Pauschalreise, kann man sich an den Reiseveranstalter wenden, denn das gilt als Reisemangel. Deswegen können Sie den Reisepreis mindern und/oder sogar Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit geltend machen.

Ein Mann steht mit seinem Gepäck im nahezu menschenleeren Terminal 1 des Flughafens Frankfurt.

Wer weniger als vier Stunden auf den Start seiner Pauschalreise warten muss, geht leer aus. Das sehen die Gerichte lediglich als bloße Unannehmlichkeit.

Was Sie von der Fluggesellschaft verlangen können

Darüber hinaus können Ihnen auch Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft zustehen.

Da sagen die Gerichte: Bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden muss die Fluggesellschaft kostenfreie Betreuungsleistungen (Verpflegung) anbieten. Zudem steht dem Passagier eine sogenannte Ausgleichszahlung zu.

Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt zwischen 250 und 600 Euro. Die Zahlung muss nicht geleistet werden, wenn sich die Airline auf sogenannte außergewöhnliche Umstände berufen kann (zum Beispiel schlechtes Wetter, aber auch Streik). Darunter fällt aber nicht ein technischer Defekt des Flugzeugs.

Mit einer App der Verbraucherzentrale können Sie die Höhe der Entschädigung berechnen.

"Ihr Flug verschiebt sich!": Zeitpunkt entscheidend

Es macht einen Unterschied, ob Sie die Flugverschiebung erst am Flughafen mitgeteilt bekommen oder schon eine Woche vorher.

Haben Sie die Mitteilung bereits 14 Tage vor dem Abflugtermin erhalten, steht Ihnen keine Ausgleichszahlung zu.

Bei annulliertem Flug gibt´s Geld zurück

Wird der Flug annulliert, kann man sich den Flugpreis erstatten lassen oder eine andere Beförderungsmöglichkeit einfordern. Die Fluggesellschaft muss auch je nach Länge der Wartezeit kostenfreie Betreuungsleistungen (Verpflegung, Hotel etc.) und gegebenenfalls einen Ersatzflug anbieten.

Außerdem steht dem Passagier zudem eine sogenannte Ausgleichszahlung zu. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt zwischen 250 (bis 1.5000 km Flugstrecke) und 600 Euro (ab 3.5000 km). Doch auch davon gibt es Ausnahmen z.B. wegen "Schlechtwetter" oder bei einem Streik.

Was gilt, wenn der Flug überbucht ist

Passagiere warten im Terminal des Stuttgarter Flughafens

Stehen Sie bereits mit den Koffern am Flughafen, dürfen aber nicht mitfliegen, weil Ihr Flug überbucht ist, gilt: Je nach Wartezeit (ab vier Stunden) haben Sie Anspruch auf Verpflegung, Hotel und eine Ausgleichszahlung.

Wichtig: Solche Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung gelten für bestimmte Flüge, egal ob sie im Rahmen einer Pauschalreise stattfinden oder nicht!

Für welche Flüge die Fluggastverordnung gilt

Die EU-Fluggastverordnung gilt für alle Flüge ab der Europäischen Union sowie Flüge mit einer EU-Airline von einem Drittstaat in die EU (beispielsweise von Ägypten nach Deutschland mit einer europäischen Luftlinie wie Lufthansa, TUIfly oder Germanwings). Nicht aber, wenn Sie beispielsweise aus der Türkei oder Ägypten mit einer türkischen oder ägyptischen Airline zurückfliegen.

Es kann also sein, dass Sie für den Hinflug eine Entschädigung bekommen, weil Sie in Deutschland losfliegen, aber nicht für den Rückflug, weil Sie mit einer ägyptischen Airline von Ägypten aus zurückfliegen. Verspätet sich dieser Flieger, haben Sie leider Pech gehabt.

Kein Flug, kein Urlaub: Und jetzt? 

Angenommen durch den Flugausfall fällt ihr ganzer Urlaub mit der Familie ins Wasser, weil es keinen Ersatzflug gibt: Und jetzt?

Wenn es sich um eine Pauschalreise handelt und Sie diese nicht mehr antreten können, steht Ihnen gegen den Pauschalreiseveranstalter ein Anspruch auf Kündigung des Reisevertrags und gegebenenfalls. Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu.

Welche Beweise Sie sich sichern sollten

Bevor Sie Ersatz verlangen können, sollten Sie ein paar Nachweise sichern, weil Sie Ihnen als Beweis für Ihren Anspruch nützen können.

Fotografieren Sie am Besten sämtliche Hinweise über den Flugausfall oder lassen Sie sich den Flugausfall beim Schalter der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen. Speichern Sie auch die gesamte Korrespondenz als Beweismittel ab.

Wie Sie an Ihr Geld kommen

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Wenden Sie sich auf jeden Fall schriftlich an den Reiseveranstalter. Hilfestellungen bieten die Musterbriefe der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale-rlp.de

Wenn Sie nur einen Nur-Flug gebucht haben und nicht eine Pauschalreise, und Ihre Ansprüche geltend machen möchten, sollten Sie sich ebenfalls schriftlich an die Fluggesellschaft wenden.

Falls es bei der Entschädigung Probleme gibt, weil zum Beispiel die Fluggesellschaft nicht innerhalb von zwei Monaten gezahlt hat, gibt es eine Schlichtungsstelle des Bundes für öffentlichen Personenverkehr (SÖP), die sich um außergerichtliche Einigungen bemüht. Allerdings nehmen nicht alle Fluggesellschaften an dem Schlichtungsverfahren teil!

Wegen Check-In Flug verpasst: Und jetzt? 

Passagiere am Frankfurter Flughafen (Archivbild vom 07.07.2022)

Wer unverschuldet wegen zu langer Wartezeiten am Check-In seinen Flug verpasst, hat Ansprüche gegen die jeweilige Fluggesellschaft. Die Beweislast für das rechtzeitige Erscheinen liegt allerdings beim Passagier. Es lohnt sich also, schon bei der Ankunft am Flughafen ein Foto von der Abflug-Anzeigentafel zu machen, auf der Zeit und Datum vermerkt sind.

Dauert die Sicherheitskontrolle am Flughafen bei der Bundespolizei zu lange, könnten Sie kommen Ansprüche Sie Ansprüche gegen den Staat geltend machen und nicht gegenüber den Fluggesellschaften oder dem Flughafen.

Bemerken Sie als Reisender, dass es nur sehr langsam voran geht, müssen sie sich bemerkbar machen und das Flughafenpersonal auf ihr persönliches Zeitproblem aufmerksam machen - vor Zeugen!

Verlorenes Gepäck: Das sind Ihre Rechte

Zahlreiche Koffer lagern im Gepäckausgabe-Bereich. Koffer, Taschen und Kinderwagen stehen in der Gepäckausgabe des Airports und finden erst nach Tagen ihre Besitzer. Nach Angaben des Flughafens handelt es sich um sogenanntes Rush Gepäck, das mit einem späteren Flug als der Passagier angekommen ist.

Wird Ihr Reisegepäck auf einem Flug beschädigt oder geht es verloren geht, können Sie Entschädigungsansprüche gegenüber dem Luftfahrtunternehmen geltend machen. Allerdings gelten dafür strenge Meldefristen: Schäden am aufgegebenen Gepäck müssen innerhalb von sieben Tagen nach Empfang dem Luftfahrtunternehmen schriftlich angezeigt werden.

Bekommen Sie Ihr Gepäck erst verspätet, muss Ihre Schadensmeldung spätestens innerhalb von 21 Tagen nach dem Eintreffen des Gepäcks erfolgen.

Im Studio: Jennifer Kaiser, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

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Heidi Schnurr