Das Finanzierungsmodell, nach dem das Land Rheinland-Pfalz seine Kommunen mit Geld versorgt, ist verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz entschieden. Geklagt hatten zwei hoch verschuldete Kommunen.
Das Finanzierungsmodell, nach dem das Land Rheinland-Pfalz seine Kommunen mit Geld versorgt, ist verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz entschieden. Geklagt hatten zwei hoch verschuldete Kommunen.