Der Mindestlohn gilt auch für ausländische Pflegekräfte, die in der häuslichen 24-Stunden-Pflege tätig sind. Das entschied das Bundesarbeitsgericht.
Der Mindestlohn gilt auch für ausländische Pflegekräfte, die in der häuslichen 24-Stunden-Pflege tätig sind. Das entschied das Bundesarbeitsgericht.