Marktcheck mischt sich ein

Urlaub während Corona: So bekommen Sie ihr Geld vom Fluganbieter zurück

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Kolja Schwartz
Nora Schwarz

Nach Corona-bedingten Flugannullierungen warten viele Reisende seit Monaten vergebens auf ihre Rückerstattung. So auch MARKTCHECK-Zuschauer aus Ludwigshafen, die über das Online-Portal Opodo einen Flug nach Barcelona gebucht hatten. Seit mehr als einem halben Jahr laufen deren Anfragen ins Leere.

Ein weiterer Fall: Im September 2020 bucht ein Ehepaar aus Stuttgart Flüge nach Italien bei Ryanair. Doch die Flüge werden aufgrund geringer Nachfrage durch Corona annulliert. Umgehend bitten sie um eine Rückerstattung und füllen alle nötigen Formulare aus. Ende des Jahres sichert die Fluggesellschaft zu: Sie schicken einen Scheck per Post. Aber dieser kam nie an.

MARKTCHECK-Reporter Kolja Schwartz geht der Sache in beiden Fällen nach – mit Erfolg. Zwei Familien, die monatelang auf ihr Geld warten mussten, erhalten das nun zurück.

Wer haftet für die Rückzahlung?

Grundsätzlich gilt: Wird ein Flug abgesagt, haben die Fluggäste einen Anspruch auf die volle Rückzahlung des Flugpreises. Diese muss binnen sieben Tagen erfolgen. Der richtige und haftbare Ansprechpartner ist die Fluggesellschaft. Wenn die allerdings das Geld an den Flugvermittler leistet, muss in dem Fall der Reisevermittler das Geld zurückzahlen.

Die Sieben-Tage-Frist beginnt, sobald die Zahlungsaufforderung beim Reisevermittler oder der Fluggesellschaft eingeht. Nur mit schriftlichem Einverständnis des Fluggastes kann der Preis in Form eines Reisegutscheins zurückgezahlt werden.

Gutschein oder Rückerstattung?

Die Reisebranche zieht eine Gutscheinlösung oft der Rückerstattung vor. Der Grund: Sie wollen die Kunden halten. Manche Anbieter vergeben sogar Gutscheine mit einem Wert, der höher ist als der des ursprünglichen Reisepreises. Dies kann für Verbrauchende lukrativ sein. Sollte der Anbieter jedoch insolvent gehen, verliert der Kunde den Gutschein und das damit verbundene Geld.

Aufgrund der Corona-Pandemie weigern sich einige europäische Fluggesellschaften, den Preis der vielen annullierten Tickets zu erstatten. Sie fordern Gutscheine, statt verpflichtender Rückerstattung. Sie sprechen von außergewöhnlichen Umständen durch COVID-19 und hoffen auf eine Anpassung der Fluggastrechteverordnung seitens der EU-Kommission. Doch die sieht keine Änderungen vor.

Fehlende Rückerstattung? Das können Sie tun:

  1. Wenden Sie sich an die Fluggesellschaft und fordern Sie eine Erstattung des Flugpreises mit einer Frist von sieben Tagen.
  2. Reagiert der Anbieter nicht, können Sie sich online an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (Söp) oder das Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden. Die Hilfe ist kostenlos. Doch gerade deshalb kann die Klärung länger dauern.
  3. Auch ein auf Reiserecht spezialisierter Anwalt kann ihnen weiterhelfen.

Falls auch Sie ein Problem mit einem Unternehmen oder einer Behörde haben und denken, dies könnte ein Fall für MARKTCHECK-Reporter Kolja Schwartz sein, dann schreiben Sie uns! Nutzen Sie für Ihre Mitteilung bitte folgendes Kontaktformular:

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