Verpackung von Fsh-Tales Räucherlachs: Viel Platz in der Verpackung (Foto: SWR)

Viel Luft, wenig Inhalt

So erkennen Sie Mogelverpackungen

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Von der Creme bis zum Popcorn: Hersteller tricksen mit viel Luft, aufwändigen Verpackungen und geänderten Größen. Und unsere Tipps helfen, solche Mogelpackungen zu erkennen. 

Ob Lebensmittel, Kosmetika oder Reinigungsprodukte: Hersteller greifen mit doppelten Böden, viel Luft in der Verpackung, geringere Füllmengen bei gleichem Preis und vielem mehr tief in die Trickkiste. Eine der häufigsten Mogeleien ist dabei das „Geschäft mit der Luft“. Experten wundert das nicht, denn:

Marketing-Experte Andreas Kaapke: Er beschäftigt sich mit Mogelpackungen (Foto: SWR)
Andreas Kaapke, Marketing-Experte mit dem Forschungsbereich Mogelpackungen an Duale Hochschule Stuttgart

„Größe bedeutet Menge, Volumen und damit ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis und das bewertet der Verbraucher sehr, sehr positiv.  Wenn eine große Verpackung da ist, unterstellt er: Menschenskind für den Preis krieg ich so viele feine Sachen, das funktioniert. Wenn sie dann auch noch wertig ist, dann hat der Verbraucher insgesamt ein gutes Gefühl und darum geht’s beim Verkaufen.“

Wie „eindrucksvoll“ dabei mitunter das Verhältnis von Luft und Inhalt ist und welche Gründe die Hersteller dafür angeben, zeigen zwei Beispiele:

Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg beschäftigt sich seit Jahren mit Mogelpackungen und dokumentiert, wie Hersteller tricksen. Er hält solche oft genannte produktionstechnischen Gründe für fragwürdig:

„Wenn wir Experten fragen, dann sagen die eindeutig nein, das ist nicht technisch bedingt, sondern da könnte mehr rein, aber es sind die Marketinggesichtspunkte, die hier eine Rolle spielen und das ist natürlich ein großes Ärgernis. Selbstverständlich muss ein bisschen Luft in Verpackungen drin sein, aber wir sprechen hier von Größenordnungen von 30-50 bis zu 90 % Luft, die wir in unseren Untersuchungen festgestellt haben. Und da kann niemand mehr sagen, dass das technisch bedingt ist.“

Lücken im Gesetz

„Es ist verboten, Fertigpackungen herzustellen, herstellen zu lassen, in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, in Verkehr zu bringen oder sonst auf dem Markt bereitzustellen, wenn sie ihrer Gestaltung und Befüllung nach eine größere Füllmenge vortäuschen als in ihnen enthalten ist.“

Juristisch ist aber nicht festgelegt, wann genau ein Täuschungsmanöver vorliegt: Es fehlen seit Jahren konkrete Bestimmungen und daran hat auch das neue Verpackungsgesetz von 2019 nichts geändert. Verbraucherschützer monieren, dass die Hersteller nach wie vor zu viel Spielraum haben.  

Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg: Er beschäftigt sich seit Jahren mit Mogelpackungen (Foto: SWR)
Armin Valet, Verbraucherzentrale Hamburg


 „Wir hatten gefordert, dass Packungen voll sein müssen, das wurde abgelehnt. Es kann jeder Hersteller quasi die Packungen so füllen, wie er will. Es gibt kaum Vorgaben, die das einschränken, und deswegen hilft uns dieses Verpackungsgesetz auch nicht weiter
.

Einen konkreten Grenzwert gibt es im Gesetz also nicht, aber ein Verdacht auf Täuschung besteht ab einem Luftanteil von 30 Prozent.

Aber Achtung: Die 30-Prozent-Marke gilt immer für den Zeitpunkt der Abfüllung. Das heißt, wenn es bei Produkten in Pulverform wie etwa Kakao oder Gemüsebrühen durch den Transport zu einer Verdichtung kommt, ist das unerheblich.

Außerdem liegt kein Täuschungsmanöver vor, wenn Verbraucher mit einem Missverhältnis zwischen Inhalt und Umfang der Verpackung rechnen müssen oder können.

Beispiele:

  • Der Inhalt ist aufgrund der Verpackungsart gut tastbar.
  • Die Verpackung hat ein Sichtfenster.
  • Es handelt sich um eine Pralinenverpackung: Da darf das Volumen der Verpackung sechsmal so groß wie das Gewicht der Praline sein.
  • Kosmetikhersteller können ihre Umverpackung so groß gestalten, wie sie möchten, wenn sie die Originalgröße der Tube oder des Tiegels auf der Umverpackung aufdrucken.

Auch mit diesen von der Verbraucherzentrale Hamburg über die Jahre zusammengetragene Tricks müssen sich rechnen:  

  • Schrumpf-Prinzip: Bei scheinbar gleicher Packungsgröße und identischem Preis schrumpft der Inhalt eines Produkts.
  • Mehr-drin-Trick: Die Füllmenge wird erhöht, die damit einhergehende Preiserhöhung ist aber überproportional.
  • Pseudo-Günstiger-Prinzip: Die Umkehrung des Mehr-drin-Tricks – die Füllmenge wird verringert und es gibt eine Reduzierung des Preises, doch der Preisnachlass entspricht nicht der Reduzierung des Inhalts.
  • Händler-Trick: Ein- und dasselbe Produkt geht bei verschiedenen Einzelhändlern in Packungen mit abweichenden Füllmengen in den Verkauf – allerdings zum gleichen Preis.
  • Sammelpack-Trick: Mehrfach- oder Sammelpackungen werden genutzt, um Produkte scheinbar besonders preisgünstig, jedoch im kleineren Format anzubieten.
  • Portions-Trick: Produkte in praktisch vorportionierten Beuteln haben meist eine geringere Füllmenge als das Ausgangsprodukt. Da der Preis nicht entsprechend reduziert wird, ist diese Packungsveränderung mit einer Preiserhöhung verbunden.
  • Mengen-Trick: Die Stückzahl ersetzt die besser vergleichbare Angabe der Füllmenge auf der Vorderseite einer Verpackung. Es gibt in einer Packung beispielsweise eine höhere Anzahl an Produkten, sie sind aber kleiner und im Ergebnis ist Gesamtfüllmenge gesunken.
  • Qualitäts-Trick: Durch einen geringeren Anteil an wertgebenden Bestandteilen verschlechtert sich die Qualität eines Produkts, die Hersteller sparen Kosten und erhöhen bei gleichem Preis ihre Marge.
  • Quantitäts-Trick: Veränderte Dosiervorgaben führen dazu, dass größere Mengen eines Produkts benötigt werden.
  • Alles-neu-Prinzip: Die Wiedereinführung eines Produkts in einer neuen Verpackung wird genutzt, um die Füllmenge zu reduzieren und den Preis zu erhöhen.

So können Sie Mogelpackungen leichter erkennen

  • Achten Sie auf Volumen- oder Gewichtsangaben auf den Verpackungen. Damit können Sie die wahre Inhaltsmenge besser einschätzen.
  • Achten Sie auf den Grundpreis (Preis pro kg bzw. g oder l bzw. ml), der in den meisten Fällen am Regal angegeben sein muss.  
  • Bei dünnen Plastikverpackungen können Sie den Inhalt erfühlen und wissen so, wie viel eigentlich in der Packung ist.
  • Bei transparenten oder halbtransparenten Verpackungen können Sie das Produkt gegen das Licht halten, um so den Luftanteil zu erkennen.
  • Bei Verpackungen mit Sichtfenster ist es manchmal erhellend, sie auf den Kopf zu stellen, dann verrutscht der Inhalt gelegentlich so, dass man erkennt, wieviel Platz in der Verpackung ist.
  • In einigen Fällen reicht auch schütteln der Verpackung, um den Hohlraum besser zu erkennen
  • Können Sie Verpackungen, vor allem bei Kosmetikprodukten, öffnen, schauen Sie hinein. Geht das nicht, achten Sie darauf, ob der Hersteller das Produkt in Originalgröße auf der Verpackung abgebildet hat.

Mogelpackungs-Verdacht - Wohin kann ich mich wenden?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass sie eine Mogelpackung erstanden haben, können Sie sich an verschiedene Stellen wenden:

  • Eichamt: Dort muss man Ihrem Hinweis nachgehen, sofern es nicht schon in der Vergangenheit geprüft wurde oder einer Ausnahme unterliegt.
  • Die Verbraucherzentralen sammeln Informationen zu verdächtigen Verpackungen. Die Verbraucherzentrale Hamburg beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Thema und vergibt zudem das Prädikat „Mogelpackung des Monats“.
  • Auch die Stiftung Warentest sammelt Informationen zu Mogelpackungen .
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SWR Fernsehen