Unter welchen Umständen eine Stornierung möglich ist
Um eine Reise kostenlos stornieren zu können, müssen die Anreise oder die gebuchte Unterkunft akut betroffen sein von "unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen", wie sie durch einen Waldbrand vorliegen können, aber nicht müssen. Es reicht zum Beispiel nicht, wenn in der Ferne eine Rauchwolke zu sehen ist und Löschhubschrauber übers Hotel fliegen. Es muss eine gewisse Gefahr oder Beeinträchtigung vorliegen.
Pauschalurlauber haben deutlich mehr Rechte als Kundinnen und Kunden, die selbst gebucht haben. Hier gelten die Storno-Bedingungen des Anbieters. Allerdings: Eine Wohnung, die nicht bezogen werden kann, muss ich in aller Regel auch nicht bezahlt werden. Eine Reiserücktrittsversicherung nützt bei Waldbränden übrigens meistens nichts, denn sie deckt unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände nicht ab.
Wenn die Situation zum Reisezeitpunkt nicht absehbar ist
Damit ich das Recht habe, zu stornieren, muss eine Beeinträchtigung während meiner Reisezeit vorliegen. Wenn es also jetzt in den Cevennen brennt und ich in vier Wochen dorthin fahre, bekomme ich die kostenlose Stornierung beim Veranstalter wahrscheinlich nicht durch. Es sei denn, die Infrastruktur vor Ort ist derart zerstört, dass wiederum die Reise unzumutbar wird. Man muss eine gewisse Zeit abwarten und schauen, wie sich die Lage entwickelt. Der bloße Unwille zu verreisen oder die Angst, es könnte zu Unannehmlichkeiten kommen, reichen nicht aus, um kostenlos stornieren zu dürfen.
Pauschalurlauber sind im Vorteil gegenüber Individualreisenden
Sieht es bei Reiseantritt danach aus, als könnte mein Urlaub stattfinden - und muss später mein Hotel oder Campingplatz doch evakuiert werden, kriege ich nicht automatisch mein Geld zurück. Pauschalurlauber sind aber auch hier im Vorteil: Sollten sie ihre Reise wegen eines Waldbrandes abbrechen müssen, können sie den Rest der Reise stornieren und anteilig ihr Geld zurückbekommen. Dafür müssen sie natürlich direkt über die Lage vor Ort Bescheid geben. Ein verantwortungsbewusster Reiseveranstalter wird in solchen Fällen wahrscheinlich ohnehin auf die Kunden vor Ort zugehen. Entweder organisiert er die Rückreise und trägt dann in aller Regel auch die Kosten dafür. Oder er bringt die Gäste den restlichen Zeitraum zu vergleichbaren Leistungen woanders unter.
Für Individualreisende gelten die Gesetze des Urlaubslandes
Für alle, die individuell direkt bei der Unterkunft gebucht haben, gelten die Gesetze des jeweiligen Landes. Das bedeutet, sie müssen sich mit dem Vermieter oder Campingplatzbetreiber auseinandersetzen und es kann schwierig werden, an das bereits bezahlte Geld zu kommen. Auch was die Rückreise angeht, haben Individualurlauber unter Umständen Pech: Denn solange ein Zug fährt oder das Flugzeug fliegt, das sie gebucht haben, können sie höchstens umbuchen und das wird in vielen Fällen teuer.