Tierbestattung

Wohin mit dem toten Liebling? Beerdigung von Haustieren

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AUTOR/IN
Angelika Scheffler-Ronen
Sabrina Reichert

Darf ich mein Haustier im eigenen Garten oder im Wald beerdigen? Darf der tote Hamster in den Hausmüll? Und was gilt für gemeinsame Bestattungen von Mensch und Tier?

Dürfen verstorbene Haustiere im Garten begraben werden?

Generell besteht bei verstorbenen Tieren eine Pflicht zur Beseitigung in einer Tierkörperbeseitigungsanlage. Bei Haustieren wie Hunde, Katzen, Kaninchen oder Hamster, gibt es aber Ausnahmen. Sie dürfen im eigenen Garten bestattet werden, sofern es sich um ein Privatgrundstück handelt. Mieter müssen ihren Haus- beziehungsweise Grundstückseigentümer um Erlaubnis bitten.

Für das Grab im Garten gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Tier darf keine ansteckenden Krankheiten haben.
  • Es muss unter einer Schicht von mindestens 50 cm Erde begraben werden. Ansonsten könnten andere Tiere es wieder ausgraben.
  • Das Grundstück darf sich nicht in einem Wasserschutzgebiet befinden.
  • Das Grab muss einen Mindestabstand von ein bis zwei Metern zum nächsten Weg oder zur nächsten Straße aufweisen.

Bei größeren Hunden wird empfohlen, noch einmal bei der Gemeinde nachzufragen, da es regional unterschiedliche Regelungen gibt.

Metallkreuz mit symbolischen Tierköpfen. Tierbestattungen: Dürfen tote Tiere im Garten begraben werden? (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance dpa/ Sven Hoppe)
Auch für Haustiere gibt es spezielle Friedhöfe.

Auch Pferde dürfen bestattet werden

Obwohl Pferde in der Regel rechtlich nicht zu den Haustieren, sondern zu den Nutztieren gehören, dürfen auch sie bestattet werden. Es gilt jedoch:

  • Pferde dürfen ausschließlich verbrannt (kremiert) werden.
  • Sie dürfen keine meldepflichtigen Krankheiten haben.
  • Es wird eine Genehmigung des Veterinäramtes benötigt.

Wohin mit dem Tier, wenn man keinen Garten hat?

Ein Tier im Wald oder auf öffentlichen Flächen zu begraben ist nicht erlaubt – es drohen Bußgelder in Höhe von mehreren tausend Euro.

Kleine Tiere wie Hamster und Mäuse darf man über den Restmüll entsorgen. Bei Hunden und Katzen ist dies nicht erlaubt. Sie können zum Beispiel in eine Tierbeseitigungsanstalt gebracht werden. Die Kosten hierfür liegen bei ungefähr 20 Euro.

Einäscherung im Tierkrematorium

Alle Haustiere können auch zur Einäscherung in ein Tierkrematorium gebracht werden. Die Asche geht anschließend wieder in den Besitz des Halters über, der dann frei darüber entscheiden kann, ob er die Asche mit nach Hause nimmt, begraben lässt oder zum Beispiel auf dem Meer verstreut.

Wer die Leiche seines Haustieres nicht verbrennen möchte, hat die Möglichkeit, sie auf einem Tierfriedhof begraben zu lassen. Dort kann man meist zwischen Einzel- oder Sammelgräbern wählen. Die Kosten für eine Tierbestattung belaufen sich auf etwa 100 – 300 Euro plus Grabmiete.

Zwei Urnen für Tiere. Tierbestattung: dürfen tote Tiere im Garten begraben werden? (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance dpa/ Klaus-Dietmar Gabbert)
Tierhalter können die Asche ihrer Tiere mit nach Hause nehmen.

Tier und Mensch gemeinsam begraben

Haustiere dürfen grundsätzlich auch zusammen mit ihren Frauchen und Herrchen in einem Grab beerdigt werden. Hier ist jedoch nur die Urnenbestattung möglich. Die Überführung und Einäscherung erfolgt dennoch getrennt nach Mensch und Tier im Human- oder Tierkrematorium. Sollte eine gemeinsame Bestattung der Wunsch sein, muss der Tierhalter dies noch zu seinen Lebzeiten schriftlich in einer Bestattungsverfügung festhalten.

Das Tier verstirbt beim Tierarzt

Stirbt das Tier beim Tierarzt, kann dieser sich um die Leiche kümmern, indem er sie entweder zur Tierkörperbeseitigungsanlage bringt oder, auf Wunsch der Halter, ein Tierkrematorium beauftragt. Die Halter haben allerdings auch die Möglichkeit, das verstorbene Tier wieder mit nach Hause zu nehmen. Sie sind dann dafür verantwortlich, das Tier gesetzeskonform zu verbrennen oder zu beerdigen.

Tierbestattung Tote Haustiere – Entsorgen oder beerdigen?

Wenn das geliebte Haustier stirbt, müssen Herrchen oder Frauchen entscheiden, ob sie das Tier im eigenen Garten beerdigen, über den Tierarzt entsorgen oder es einäschern lassen.

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