Ein Feuerwehrmann sägt einen Baum ab der auf ein Auto gefallen ist (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)

Nach Starkregen, Sturm, Hochwasser

Unwetter: Schäden dokumentieren für Versicherungen und Vorsicht beim Aufräumen

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Dorothée Panse
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Heidi Keller

Mit dem Klimawandel steigt das Risiko für Stürme und Starkregen. Was tun bei Schäden? Zuerst für die Versicherung fotografieren, dann wegräumen. Vorsicht: Gefahren beim Aufräumen.

Zum Inhalt:

In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz müssen sich die Menschen auf Sturm, Gewitter und Starkregen einstellen. Dann heißt es unter anderem, Gefahren vermeiden, lose Gegenstände an Haus und im Garten sichern und das Auto möglichst sicher parken. Viele fragen sich auch: Passt mein Versicherungsschutz, und an was muss ich alles denken, wenn doch etwas passiert?

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Gefahren nach dem Unwetter: Strom, Heizöl, Dachziegel, Äste

  • Vorsicht Einsturzgefahr: Wenn das Gebäude stark beschädigt ist, müssen Sie draußen bleiben. Verständigen Sie telefonisch die 112 und betreten Sie das Gebäude erst wieder, wenn es von Fachleuten freigegeben wurde.
  • Vorsicht Stromschlag: Bei überfluteten Kellern besteht die Gefahr eines Stromschlags, wenn der Hausanschlusskasten im Keller untergebracht ist. Und: Nehmen Sie elektrische Geräte nur in Betrieb, wenn sie nicht feucht geworden sind.
  • Vorsicht Heizöl: Wenn durch eine Überflutung im Keller Heizöl oder andere gefährliche Substanzen freigesetzt worden sind, rufen Sie ebenfalls die 112 an.
  • Vorsicht herabfallende Dachelemente: Wenn das Dach stark beschädigt ist, zum Beispiel Dachpfannen, -ziegel oder -steine lose sind und herabzustürzen drohen, halten Sie sich fern. Verständigen Sie die Feuerwehr, damit die Gefahr abgesperrt oder beseitigt werden kann.
  • Vorsicht Astbruch: Wurden beim Unwetter Bäume beschädigt, besteht auch noch danach die Gefahr, dass sie umkippen oder Äste herabstürzen. Im Zweifelsfall gilt auch hier: Informieren Sie die Feuerwehr und lassen Sie die Gefahr abklären.

Die Schäden und die Versicherung: Erst dokumentieren, dann aufräumen

Bevor es ans Aufräumen geht, sollten Sie sich zuerst mit der Schadensmeldung bei der Versicherung beschäftigen und gleichzeitig ihrer Schadensminderungspflicht nachkommen.

Unverzügliche Schadensmeldung:

Informieren Sie unverzüglich alle Versicherungen, die möglicherweise betroffen sind. Bei Unwettern sind das in den meisten Fällen Gebäude-, Hausrat-, Elementar- und Autoversicherung. Wenn Sie mit der Schadensmeldung zu spät kommen, könnten Sie leer ausgehen. Wichtig ist es erstmal, den Schaden an sich zu melden und eine Schadensnummer vom Versicherer zu erhalten.

Eine genaue Auflistung aller Schäden im Detail ist später noch möglich. Die Meldung geben Sie am besten schriftlich weiter oder über ein Formular des Versicherers im Internet. Aber Vorsicht: Achten Sie darauf, dass Sie eine Kopie des ausgefüllten Formulars bekommen.

Durch Sturm beschädigtes Dach: Nach einem Unwetter können Dachziegel zur tödlichen Gefahr werden. (Foto: dpa Bildfunk, Friso Gentsch/dpa )
Nach einem Unwetter können Dachziegel zur tödlichen Gefahr werden.

Folgeschäden vermeiden:

Sie sind verpflichtet, den Schaden so klein wie möglich zu halten. Das heißt, Sie müssen alles unternehmen, was möglich und zumutbar ist, um Hausrat und Gebäude vor weiteren Schäden zu bewahren. Decken Sie beispielsweise kaputte oder undichte Dachbereiche direkt nach dem Unwetter mit einer Plane gegen Regen ab.

Kommen Sie ihrer sogenannten Schadensminderungspflicht nicht nach, muss die Versicherung möglicherweise Folgeschäden nicht bezahlen.

Beweise sichern:

Fotografieren oder filmen Sie den Schaden - am besten aus verschiedenen Blickwinkeln und gut beleuchtet! Und achten Sie bei dieser Dokumentation darauf, dass unstrittig zu erkennen ist, wann Sie die Fotos aufgenommen haben.

Aufbewahrungspflicht:

Lassen Sie die Schadensstelle aber bis zur Besichtigung durch den Versicherer ansonsten möglichst unverändert. Bewahren Sie die beschädigten Sachen möglichst so lange auf, bis die Versicherung sie begutachten konnte oder ausdrücklich darauf verzichtet.

Rücksprache vor Auftragsvergabe und Neukauf:

Müssen Sie zur Schadensabwehr unverzüglich handeln, nehmen Sie trotzdem vorher Kontakt mit der Versicherung auf. Auch wenn Sie Reparaturaufträge vergeben oder Gegenstände neu kaufen wollen, sollten Sie vorher Rücksprache mit der Versicherung halten und auch die Höhe der Versicherungsleistung erfragen.

Regulierer vertritt Interessen der Versicherung:

Oft wird der Versicherer einen so genannten "Regulierer" vorbeischicken, der sich den Schaden anschaut. Dabei handelt es sich nicht um einen unabhängigen Gutachter. Der Regulierer wird vom Versicherer bezahlt und vertritt dessen Interessen. Es ist daher ratsam, sich die angebotene Regulierung genau anzuschauen und im Zweifelsfall kritisch zu hinterfragen.  

Fristen für die Zahlung:

Viele Versicherungen zahlen nicht sofort - sie dürfen ihre Leistungspflicht und die Höhe des Schadens eingehend prüfen. Einen Monat nach der Schadensmeldung haben Sie jedoch Anspruch auf eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrags, der zu diesem Zeitpunkt bereits unstrittig feststeht. Setzen Sie notfalls eine Frist.

Nachfragen und Kontakt halten hilft:

Gibt es viele Geschädigte und ist die Situation unstrittig, ergeben sich daraus manchmal auch unkonventionelle Lösungen, und bei so mancher Versicherung kann ein Handwerker beispielsweise direkt mit der Versicherung abrechnen. Nachfragen lohnt sich also.

Erst rechnen, dann Schaden begleichen lassen:

Es lohnt sich nicht bei jedem Schaden, ihn von der Versicherung begleichen zu lassen. Denn nach einem Schadensfall haben sowohl Sie als auch der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht. Es lohnt sich daher zu prüfen, ob man einen Bagatellschaden einreicht oder lieber selbst begleicht. Dies gilt insbesondere, wenn man schon mehrere Schäden bei der Versicherung gemeldet hat und befürchten muss, keine gleichwertige Versicherung mehr zu bekommen.

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Gutachten und Ombudsmann helfen bei Ärger mit der Versicherung

Wenn die Summe feststeht und die Zahlung ausbleibt, fordern Sie hartnäckig die Schadenssumme ein. Hilft das nicht, kann man sich beim Ombudsmann für Versicherungen beschweren. Der überprüft den Fall als neutrale Stelle - kostenlos.

Kommt ihnen die angebotene Summe zu niedrig vor, sollten Sie über ein unabhängiges Schadensgutachten oder ein Privatgutachten nachdenken.

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Wie kommt man an ein unabhängiges Schadensgutachten?

Es ist sinnvoll, beim Amtsgericht vor Ort einen Antrag auf ein sogenanntes "Selbständiges Beweisverfahren" zu stellen. Dann beauftragt das Gericht einen Sachverständigen, der den Schaden begutachtet.

Ab einer Streitsumme von 5.000 Euro braucht man einen Rechtsanwalt, der diesen Antrag stellt. Die Ergebnisse des Gutachtens können in einem etwaigen Gerichtsprozess verwendet werden. Oft lenken die Versicherer aber ein, wenn ein solches Gutachten vorliegt. Außerdem kann man sich mit den Ergebnissen auch an den Versicherungsombudsmann wenden.

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In welchen Fällen hilft der Versicherungsombudsmann?

Der Versicherer sollte Mitglied beim Versicherungsombudsmann e.V. sein. Dann können Streitigkeiten bis zu 100.000 Euro außergerichtlich geschlichtet werden. Bei Schäden bis zu 10.000 Euro muss sich das Versicherungsunternehmen an die Entscheidung halten.

Gibt es allerdings nur ein Gutachten der Versicherung, entscheidet der Ombudsmann auf dieser Grundlage. Er lässt keine eigenen Gutachten erstellen.

Lohnt sich ein Privatgutachter?

Ein Privatgutachten auf eigene Faust in Auftrag zu geben, ist riskant. Die Kosten von oft mehreren tausend Euro, müssen Sie häufig auch tragen, falls Sie später einen Prozess gewinnen.

Wer entsprechend rechtsschutzversichert ist oder einen Versicherungsvertrag hat, der auch einen selbstgewählten Gutachter bezahlt, kann selbst ein Privatgutachten in Auftrag geben. Am besten ist ein gerichtlich vereidigter Sachverständiger.

Aber Achtung: Die Ergebnisse werden mitunter vor Gericht nicht verwertet. Deshalb ist ein "Selbständiges Beweisverfahren" häufig vorzuziehen. Nach den meisten Versicherungsverträgen ist ein sogenanntes Sachverständigenverfahren möglich, bei dem beide Parteien eigene Gutachter beauftragen können. Leider zahlen bei diesem Verfahren die Auftraggeber ihre Gutachter meist selbst. Außerdem hat der Versicherte anschließend schlechte Karten, wenn es doch noch zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommt.

Tipp: Wem das alles zu kompliziert ist, der kann sich auch an eine Verbraucherzentrale wenden. Dort werden spezielle Beratungen im Schadensfall angeboten.

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Daher unser Tipp: Betrachten Sie das Unwetter als Warnung und überprüfen Sie ihren Versicherungsschutz.

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