Abzocke inklusive

Unseriöse Kaffeefahrt erkennen

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AUTOR/IN
Annika Erbach
ONLINEFASSUNG
Gesa Marx

Kaffee, Kuchen und Kaufveranstaltung: So unterscheiden Sie harmlose Kaffeefahrten von Abzock-Verkaufsevents.

Eine Busreise zu einem sehenswerten Ausflugsziel – klingt zunächst nach einer schönen Freizeitgestaltung. Gerade ältere Menschen freuen sich auf Abwechslung vom grauen Alltag. Die Corona-Pandemie und monatelange Kontaktbeschränkungen haben diese Sehnsucht nach Abwechslung nochmals befeuert.

Das haben auch Anbieter von sogenannten Kaffeefahrten erkannt. Denn auch wenn es harmlose Busreisen zur Freizeitgestaltung gibt, so mehren sich nach dem Corona-Lockdown Meldungen über dubiose Anbieter. Solche als "Ausflug" getarnte Reisen dienen oftmals allerdings nur dem Zweck, Produkte, wie Heizdecken, Nahrungsergänzungsmittel oder Kochgeschirr überteuert zu verkaufen. Die Anbieter locken zudem mit Geschenken, die jeder Teilnehmer im Anschluss erhalten soll.

Wie sollten sich Opfer einer Abzock-Kaffeefahrt verhalten?

Merkt man erst auf so einer Kaffeefahrt, dass man auf einer unseriösen Verkaufsveranstaltung gelandet ist, gilt es, Ruhe zu bewahren und sich nicht verunsichern zu lassen.

Seniorin auf Kaffeefahrt (Foto: Colourbox)
Anbieter dubioser Kaffeefahrten haben es besonders auf einsame, ältere Menschen abgesehen.

Tipps für Reisende auf Abzock-Kaffeefahrten:

  • Bezahlen Sie nichts vor Ort und machen Sie keine Anzahlung.
  • Bezahlen Sie kein Produkt mit Bargeld.
  • Bestehen Sie darauf, Vertragsunterlagen mit nach Hause zu nehmen.
  • Achten Sie darauf, dass Kaufverträge vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt sind.
  • Rufen Sie die Polizei, wenn Sie sich genötigt fühlen.

Hat man sich zum Kauf bewegen lassen, gilt dennoch auch hier das gesetzliche Widerrufsrecht. Betroffene haben dann 14 Tage Zeit zum Widersprechen des Kaufvertrags. Besonders wichtig: Wurde man nicht ausführlich über das eigene Widerrufsrecht informiert, können sich Betroffene auf das verlängerte Widerrufsrecht berufen. Das ermöglicht den Rücktritt vom Kaufvertrag für ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsabschluss. 

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