Eine Frau hält Geldscheine in der Hand. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Christin Klose)

Steuererklärung für 2021

5 Steuer-Spartipps zum Jahresende

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Jutta Kaiser
Bild von Jutta Kaiser aus der SWR-Wirtschaftsredaktion.  (Foto: SWR, Andrea Schombara)

Wer seine Ausgaben clever plant, mindert sein steuerpflichtiges Einkommen – und holt bei der Steuererklärung 2021 mehr Geld raus.

Das Jahr 2021 geht langsam zu Ende und während manche stöhnen, dass die Weihnachtsgeschenke ins Geld gehen, geben andere gezielt Geld aus – um Steuern zu sparen.

Kosten rund um den Job

Ein neuer PC, Bildschirm oder das Headset für Videokonferenzen – kommen mehr als 1.000 Euro zusammen, lassen sich berufliche Kosten auch darüber hinaus über die Steuererklärung zurückholen. Zu diesen sogenannten Werbungskosten zählen auch Fahrtkosten zur Arbeit oder die Homeoffice-Pauschale. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne eigenes Arbeitszimmer können für ihre Mehrkosten fünf Euro pro Tag, maximal 600 Euro im Jahr absetzen. Ist die steuerlich wichtige Schwelle von 1.000 Euro nahezu erreicht, kann sich eine weitere Investition in Büroausstattung also lohnen.

Arbeitsgegenstände im Wert bis zu 800 Euro netto kann jeder und jede im selben Jahr absetzen. Wer kurzfristig noch Bürosachen bestellt, kann sie in der Steuererklärung für 2021 absetzen. Allerdings muss die Ware noch in diesem Jahr geliefert werden. Teurere Sachen über einem Wert von 800 Euro müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Es zählen aber nicht nur Ausgaben für die Ausstattung von Büro oder Homeoffice, sondern auch andere Kosten in Zusammenhang mit dem Job. Wer zum Beispiel im kommenden Jahr eine Fortbildung gebucht hat, kann die Rechnung jetzt schon bezahlen und damit noch Steuern aus 2021 sparen.

Homeoffice (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Fabian Strauch)
Unter anderem die Homeoffice-Pauschale dürfte für viele Arbeitnehmer interessant sein.

Unerwartete Kosten als außergewöhnliche Belastungen

Kosten, mit denen niemand rechnen musste – etwa durch Schicksalsschläge – lassen sich teils steuerlich absetzen: Zum Beispiel wenn Betroffene der Flutkatastrophe in diesem Sommer nicht versichert waren, aber neue Möbel kaufen mussten. Auch eine Beerdigung kommt meistens unerwartet und kann tausende Euro kosten – aber auch eine neue Brille oder eine Kur gehen ins Geld. Fast immer müssen Betroffene einen Teil davon selbst zahlen – wie viel, hängt unter anderem davon ab, wie sie verdienen und ob sie Kinder haben.

Die Grenze der zumutbaren Belastung ist individuell unterschiedlich, lässt sich aber ausrechnen. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 60.000 Euro müsste rund 1.700 Euro an unerwarteten Ausgaben pro Jahr selbst bezahlen. Erst wenn höhere Kosten anfallen, wirkt sich das steuermindernd aus. Es lohnt sich also, Rechnungen zu sammeln und Ausgaben – falls möglich – so zu planen, dass sie in dasselbe Jahr fallen.

Gutes tun mit Spenden mindert auch die Steuerlast

Anderen etwas Gutes zu tun, indem man Geld spendet, lohnt sich auch steuerlich. Spendet ein Single aus Rheinland-Pfalz mit einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro dieses Jahr insgesamt 300 Euro an verschiedene Hilfsorganisationen – kann er oder sie damit knapp 100 Euro an Steuern sparen.

Die Hilfsorganisationen müssen dafür als gemeinnützig anerkannt sein. Das Finanzamt erkennt Beträge bis zu 300 Euro über den Überweisungsbelegt an. Spendet jemand einen größeren Betrag, muss eine Spendenquittung ausgestellt werden. Alle Nachweise sollte man für Nachfragen griffbereit haben.

Neben Geldspenden lassen sich auch Mitgliedsbeiträge und Sachspenden absetzen – ihr Wert muss aber nachweisbar sein. Insgesamt lassen sich Spenden bis zu einer Höhe von 20 Prozent der jährlichen Einkünfte angeben, jedenfalls, wenn es um gemeinnützige Organisationen geht. Bei Spenden an Parteien und Stiftungen werden auch höhere Summen anerkannt.

Ein Handwerker schraubt an einem Siphon. (Foto: Getty Images, Thinkstock -)
Handwerker-Rechnungen lassen sich zum Teil steuerlich absetzen.

Kosten rund um Haus und Wohnung von der Steuer absetzen

Wer Handwerker-Rechnungen hat oder sie als Mieter über die Nebenkosten anteilig mit bezahlt, kann das in der Steuererklärung eintragen. Absetzbar sind Arbeiten, die eine selbst genutzte Wohnung oder ein Haus in Schuss halten. Dazu zählen zum Beispiel Malerarbeiten oder neu verlegte Böden. Kosten bis zu 6.000 Euro können pro Jahr angegeben werden – das würde 1.200 Euro an Steuern sparen.
Allerdings werden nur Arbeits- und Fahrtkosten berücksichtigt – das Material zählt nicht dazu. Und die Rechnung muss per Überweisung bezahlt sein, sonst erkennt das Finanzamt sie nicht an.
Falls gerade noch Arbeiten laufen und erst im kommenden Jahr fertig gestellt werden, kann man der Firma schon mal einen Abschlag zahlen und den Steuervorteil noch in diesem Jahr mitnehmen.

Der Staat fördert neben Handwerkerleistungen zu Hause auch, wenn jemand Minijobber beschäftigt – zum Beispiel eine Putzhilfe – oder wenn jemand haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Darunter fallen etwa Gartenarbeiten oder ein Hausmeisterservice.
Wer clever ist und die Kosten tatsächlich trägt, kann alle drei Höchstgrenzen ausnutzen und so insgesamt bis zu knapp 6.000 Euro an Steuern sparen.

Vorsorgeausgaben fürs Alter mindern das steuerpflichtige Einkommen

Für Riester-Rentenverträge ist ein staatlicher Zuschuss von bis zu 175 Euro für 2021 möglich. Dazu kommen für Kinder je nach Geburtsjahr zusätzlich 185 oder 300 Euro. Wer das in Anspruch nehmen will, muss aber mindestens vier Prozent des renten­versicherungspflichtigen Einkommens eingezahlt haben – maximal 2.100 Euro. Um die Schwelle zu berechnen, zählt das Gehalt aus dem Vorjahr, also von 2020.

Nur wer diese Voraussetzung erfüllt, kann den kompletten Zuschuss bekommen. Vor allem wer zwischenzeitlich mehr Geld verdient hat oder bei wem eine Kinderzulage weggefallen ist, sollte nachrechnen. Wer feststellt, dass er oder sie zu wenig eingezahlt hat, kann bis Jahresende nachzahlen – und sich so trotzdem die volle Zulage sichern. Auch wer kurzfristig einen Rieser-Rentenvertrag neu abschließt, kann profitieren.

Für alle anderen gilt: Hat er oder sie Geld übrig, kann es sich lohnen, etwas davon in andere Rentenverträge einzuzahlen, falls möglich – zum Beispiel in die deutsche Rentenversicherung, aber auch in Versorgungswerke oder eine Rürup-Rente. Bis zu 92 Prozent der Beiträge können 2021 als Sonderausgaben abgesetzt werden. Allerdings dürfen die Ausgaben für alle Beiträge zusammengenommen nur bei maximal knapp 25.800 Euro liegen.