Gutscheine statt Geld zurück
Coronakrise: Was passiert mit Mitgliedsbeiträgen für Vereine, Fitnessstudios und Kitas?
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SWR Wirtschaftsredaktion
Wegen der Corona-Krise sind fast alle Einrichtungen geschlossen. Verbraucher haben das Recht, gezahlte Gebühren zurückzubekommen. Doch nun sollen sie nur Gutscheine erhalten.
Angesichts der Virus-Ausbreitung ist das gesellschaftliche Leben lahmgelegt. Neben abgesagten Veranstaltungen betrifft das auch Fitnessstudios, Ballettschulen und Sportvereine. Doch was passiert mit Tickets und Mitgliedsbeiträgen?
Grundsätzlich gilt: "Sofern Anbieter die vereinbarte Leistung nicht bieten können, erhalten Kunden ihre Beiträge zurück", sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dabei sei der Grund dafür erst einmal nicht relevant (Wasserschaden, Umbau, behördliche Anordnung). Das bedeutet: Das Geld für ein Ticket müsste eigentlich erstattet werden; Mitgliedsbeiträge müssten nicht unbedingt gezahlt werden, solange ein Sportclub geschlossen hat.
Das Problem: Machen alle Mitglieder von ihrem Recht Gebrauch, bringt das Anbieter schnell in Bedrängnis. Daher empfehlen Experten, bei niedrigen Vereinsmitgliedsbeiträgen erst einmal die Situation abzuwarten. "Da Vereine gemeinnützig arbeiten und die Beiträge oft sehr gering sind, ist sicherlich abzuwägen, ob sich der Aufwand einer Rückforderung überhaupt lohnt und man hier dem Verein nicht mehr schadet," sagt Verbraucherschützer Oliver Buttler.
Mitgliedsbeiträge unter Vorbehalt zahlen
Wollen Verbraucher auf ihre Ansprüche nicht gänzlich verzichten, können sie die Mitgliedsbeiträge unter Vorbehalt weiter zahlen, rät Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Das kann man entweder im Überweisungsfeld eintragen oder dem Anbieter in einem Brief schriftlich mitteilen."
Solidarität ist gefragt
Eugénie Zobel von Stiftung Warentest rät, mit Vereinen oder Sportclubs Kontakt aufzunehmen: "Vielleicht lässt sich ja eine Lösung finden." Wer sich den Monatsbeitrag leisten könne, trage damit auch seinen Teil zur Stabilisierung der Freizeitbranche bei. "Die Situation ist ja schon außergewöhnlich."
"Inwiefern Vereine Entschädigungen erhalten, ist eine gesonderte Frage. Hierzu gibt es aber Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz oder nach entsprechenden landesspezifischen Regelungen. Hintergrund ist, dass auch die Vereine nichts für die Schließung können, sondern dies zur Bekämpfung von Corona behördlich angeordnet wurde. Allerdings werden viele Vereine auch staatlich gefördert, so dass hier wahrscheinlich auch entsprechende Unterstützungen folgen werden."