Wenn der Estrich unter dem Balkon nass ist, wenn die Fenster nicht mehr dicht sind oder eine energetische Sanierung des Hauses ansteht - immer dann kommen Förderprodukte der KfW-Bank, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, wie etwa ein zinsgünstiger Kredit, in Betracht. Auch wenn ein Haus oder eine Wohnung altersgerecht umgebaut werden soll, ist ein Antrag bei der KfW möglich.

KfW-Darlehen nur über die Hausbank
Die Kredite werden allerdings nicht direkt von der KfW vergeben. Das Antragsverfahren läuft über Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken oder Bausparkassen, bei denen die Antragsteller Kunden sind. Sie prüfen die Kreditwürdigkeit der Antragsteller und entscheiden, ob sie ihnen ein KfW-Darlehen vermitteln oder nicht.
Doch immer wieder stellen sich Hausbanken quer und wollen statt einer günstigen KfW-Förderung lieber einen eigenen Modernisierungskredit vermitteln. Das kann dann beim Zinssatz beispielsweise statt 0,76 Prozent bei der KfW auch 2,56 Prozent bei der Hausbank bedeuten. So wird die geplante Sanierung schnell mehrere tausend Euro teurer.
Immer wieder Ärger bei Anträgen für zinsgünstige KfW-Kredite
Verbraucherschützer kennen seit vielen Jahren zahlreiche Fälle: Verbraucherinnen und Verbraucher beantragen ein KfW-Darlehen, die Geschäftsbank bietet diese Förderung aber nicht an, sondern will stattdessen andere - viel teurere - Kredite verkaufen. Mal ist angeblich die Grundschuld zu hoch, mal reichten die Sicherheiten nicht aus, so die Gründe, warum ein KfW-Kredit einfach nicht vermittelt wird.

"Warum man einen spottbilligen KfW-Kredit nicht bezahlen kann, aber einen hauseigenen Bankkredit, das erschließt sich nicht. Das hat alles nichts mit Kreditwürdigkeit und Tragfähigkeit zu tun, sondern allein damit, dass die Bank und die Sparkasse mit anderen Krediten einfach mehr Geld verdienen kann als mit KfW-Krediten - und daran scheitert die gesamte staatliche Förderung."
Die KfW kennt die Probleme mit den Hausbanken
Das Bundesfinanzministerium sieht das Durchleitungsprinzip von den Hausbanken zur KfW als ein zentrales Element des inländischen Fördergeschäfts, um eine flächendeckende und effiziente Versorgung mit Fördermitteln zu gewährleisten.
Bei der KfW selbst heißt es: "Die Banken entscheiden sowohl grundsätzlich als auch im Einzelfall darüber, ob sie einen KfW-Kredit durchleiten oder nicht. Einen Rechtsanspruch des Kunden auf einen Förderkredit - beziehungsweise eine Verpflichtung der Banken auf Durchleitung - gibt es nicht."
KfW-Kredite bedeuten Aufwand für Geschäftsbanken
Die Hausbanken müssen die Anträge auf KfW-Kredite prüfen - das ist viel Aufwand, ohne dass sich das für sie rechnet. Die Kreditinstitute sitzen selbst auf großen Mengen Spareinlagen von Kunden, die sie gerne als Kredite weitergeben würden. Denn sonst zahlen die Banken Strafzinsen auf diese Guthaben. Also wird versucht, möglichst viel der überschüssigen Liquidität ins eigene Kundengeschäft zu verlagern.
Ein Ärgernis für alle, die energetisch sanieren oder altersgerecht umbauen wollen. Es bleibt Verbrauchern nur, zu hoffen, dass das Bundesfinanzministerium die Regelung mit den Hausbanken überdenkt und ändert.