Mit der neuen Preisangabenverordnung sollen Verbraucher die Preise besser vergleichen können. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Fabian Sommer)

Neue Preisangabenverordnung

Preise vergleichen im Handel wird einfacher

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Laura Koppenhöfer
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Tobias Frey

Zum 28. Mai tritt die neue Preisangabenverordnung in Kraft. Dadurch soll der Verbraucherschutz gestärkt und Preisvergleiche erleichtert werden. Händler befürchten mehr Aufwand.

Die neue Preisangabenverordnung betrifft alle Händler, aber besonders für Supermärkte und Lebensmittelhändler gibt es einige Änderungen - zum Beispiel beim Grundpreis. Händler müssen bereits jetzt bei vielen Waren neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis angeben.

Nach der neuen Regelung müssen sie die Grundpreise noch einheitlicher ausschreiben. So ist für die bessere Preistransparenz vorgegeben, dass grundsätzlich ein Kilogramm oder ein Liter als verbindliche Mengeneinheit für die Angabe des Grundpreises genutzt wird. Dadurch wird das Vergleichen der Produkte einfacher, heißt es von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Handelsverband: Mehr Aufwand für Händler, aber wenig Nutzen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) ist von dieser Änderung wenig begeistert, denn die Händler müssen die Preisschilder austauschen. "Obwohl die Verbraucher bei kleinen Verpackungen die Grundpreisauszeichnung je 100 Gramm oder Milliliter gewohnt sind, wird der Einzelhandel nun mit unnötigem Aufwand belastet und muss die Preisauszeichnung bei einem großen Teil seines Sortiments erneuern", teilte der Handelsverband Deutschland auf SWR-Anfrage mit.

Außerdem befürchtet der Verband, dass durch die neue Grundpreisauszeichnung der Eindruck entstehen kann, ein Produkt sei grundsätzlich teurer geworden - wenn beispielsweise bei einer Oregano-Packung von 30 Gramm ein Grundpreis von knapp 100 Euro stehe und nicht der 100-Gramm-Preis von knapp zehn Euro.

Preisangabenverordnung: Bei Rabattaktionen Vergleichspreise angeben

Bei Rabattaktionen muss aufgrund der neuen Preisangabenverordnung künftig auch ein Vergleichspreis angegeben werden. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance / Malte Christians/dpa | Malte Christians)
Bei Rabattaktionen muss aufgrund der neuen Preisangabenverordnung künftig auch ein Vergleichspreis angegeben werden.

Die neue Preisangabenverordnung führt auch zu Änderungen bei Rabattaktionen und macht die Regeln für die Werbung mit Preisermäßigungen strenger. So müssen Händler bei Rabattaktionen künftig den niedrigsten Preis angeben, der innerhalb der letzten 30 Tage für das Produkt gefordert wurde. Dadurch können Verbraucher die Preisermäßigung besser einordnen.

Auch hier kritisiert der HDE den größeren Aufwand für die Händler, die künftig die Preise der Produkte genauer dokumentieren müssen. Außerdem werde es nach Ansicht des Verbands dadurch schwieriger, künftig Rabattaktionen zu bewerben. Es sei unklar, ob Werbeslogans wie zum Beispiel "20 Prozent auf alles" rechtlich noch zulässig seien.

Der Handelsverband Deutschland rechnet deshalb damit, dass sich viele Händler künftig mit Rabattaktionen zurückhalten werden.

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