Inhaltsangabe
- Gesetzliche Pflegeversicherung kommt nur für einen Teil auf
- Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
- Heimkosten deutlich höher: Ein saftiger Eigenanteil wird fällig
- Vorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung für viele sinnvoll
- Die Pflegerenten-Versicherung
- Die Pflegekosten-Versicherung
- Die Pflegetagegeld-Versicherung
- Pflege-Bahr als Alternative für Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen?
- Beitragsexplosionen vor allem im Alter, was tun?
- Widerspruch gegen zukünftige "Dynamisierungen"
- Tarifwechsels innerhalb der Versicherung
- Kündigung oder Beitragsreduzierung sind in der Regel ein Minusgeschäft
- Verbraucherzentralen werden aktiv
- Weiterführende Links zum Thema
Die Zahl der Pflegebedürftigen belief sich in Deutschland Ende 2017 auf rund 3,4 Millionen Menschen und wird laut Prognose des Statistischen Bundesamtes bis zum Jahr 2060 auf deutschlandweit rund 4,53 Millionen ansteigen – sich also um rund ein Drittel erhöhen.
Derzeit ist der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen älter als 60 Jahre. Die Pflegequote steigt dabei rasant von rund elf Prozent in der Altersgruppe der über 75-Jährigen auf rund 71 Prozent bei den über 90-Jährigen.
Sich frühzeitig mit dem Thema Pflege auseinanderzusetzen ist daher enorm wichtig, denn sonst kann die eigene Pflegebedürftigkeit schnell nicht nur körperlich und emotional zur extremen Belastung werden, sondern auch finanziell.
Leben Wenn der liebste Mensch zum Pflegefall wird
Stefanie Kißling ist noch in den Dreißigern, aber ihr Leben ist anders als das Gleichaltriger. Als ihr Mann schwer erkrankte, war es für sie undenkbar, ihn in ein Heim zu geben.
(SWR 2018)
Gesetzliche Pflegeversicherung kommt nur für einen Teil auf
Wer glaubt, dass er genügend vorgesorgt hat, da er später Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bekommt, der irrt sich, denn die kommt im Pflegefall - gestaffelt nach dem sogenannten Pflegegrad - nur für einen Teil der Kosten auf.
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Pflege zu Hause durch Laien oder Angehörige (sogenanntes Pflegegeld)
- Pflegegrad 1: 0 Euro
- Pflegegrad 2: 316 Euro
- Pflegegrad 3: 545 Euro
- Pflegegrad 4: 728 Euro
- Pflegegrad 5: 901 Euro
Mehr Informationen dazu finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium:
Das Pflegegeld als finanzielle Leistung der Pflegeversicherung
Professionelle Pflege zu Hause (sogenannte Pflegesachleistung)
- Pflegegrad 1: 0 Euro
- Pflegegrad 2: 689 Euro
- Pflegegrad 3: 1298 Euro
- Pflegegrad 4: 1612 Euro
- Pflegegrad 5: 1995 Euro
Mehr Informationen dazu finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium:
Pflegedienst und Pflegesachleistungen
Vollstationäre Pflege im Heim
- Pflegegrad 1: 0 Euro
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1262 Euro
- Pflegegrad 4: 1775 Euro
- Pflegegrad 5: 2005 Euro
Tipp: Zusätzlich steht mit dem sogenannten Entlastungsbetrag zur Unterstützung im Alltag allen Pflegebedürftigen in allen Pflegegraden ein einheitlicher Betrag in Höhe von maximal 125 Euro zu – egal, ob die Pflege zu Hause oder im Heim stattfindet. Gezahlt wird der Beitrag ebenfalls von der gesetzlichen Pflegekasse.
Mehr Informationen dazu finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium: Entlastungsbetrag und Unterstützungsangebote im Alltag
Heimkosten deutlich höher: Ein saftiger Eigenanteil wird fällig
Aus der Übersicht kann man erkennen, dass die gesetzliche Pflegeversicherung für eine Pflege im Heim nur unwesentlich mehr bezahlt als für die professionelle Pflege zu Hause. Die Kosten übersteigen diesen Betrag aber deutlich - sowohl bei der häuslichen Pflege als auch besonders bei der Pflege im Heim - und so muss man mit einem satten Eigenanteil rechnen.
Im Durchschnitt müssen Betroffene für einen stationären Pflegeplatz einen Eigenanteil zahlen in Höhe von:
- in Baden-Württemberg knapp 2.360 Euro,
- im Saarland rund 2.340 Euro,
- in Rheinland-Pfalz knapp 2.120 Euro.
Damit gehören die drei Bundesländer zu den teuersten in Deutschland - der bundesweite Durchschnitt liegt bei 2.015 Euro. Und die Zusatzkosten für die Pflege zu Hause liegen nach Einschätzung von Finanzexpertin Barbara Sternberger-Frey ebenfalls schnell bei bis zu 600 Euro.
Wer muss dafür aufkommen?
Der Pflegebedürftige muss für den Eigenanteil sein Einkommen und sein Vermögen aufbrauchen. Bezüglich des Vermögens gibt es dabei laut 90 SGB XII allerdings ein sogenanntes Schonvermögen. Als Schonvermögen gilt zudem ein angemessener Betrag, der für die eigene Bestattung und Grabpflege im Rahmen eines sogenannten Bestattungsvorsorgevertrages zweckgebunden angelegt wurde.
Was vielen nicht klar ist: Oft müssen Ehegatten oder Partner gegenseitig Unterhalt zahlen. Das ist beispielswese der Fall, wenn der pflegebedürftige Ehegatte ins Pflegeheim kommt, während der andere im gemeinsamen Haus wohnen bleibt. In diesem Fall muss sich der zu Hause Verbleibende an den Heimkosten beteiligen. Außerdem müssen Ehe- oder Lebenspartner neben ihrem Einkommen auch Vermögenswerte einsetzen, für die es aber ebenfalls ein Schonvermögen gibt. Das Haus oder die Wohnung bleibt dabei außen vor – aber nur solange die Größe angemessen für eine Person ist.
Kinder sind seit dem 01.01.2020 ihren Eltern gegenüber erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zum Unterhalt verpflichtet. Wenn all dieses Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, springt das Sozialamt ein.
Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Verbraucherzentrale unter :
Elternunterhalt: Kinder zahlen erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen
Vorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung für viele sinnvoll
Unsere Finanzexpertin Barbara Sternberger-Frey rät daher dringend dazu, sich rechtzeitig Gedanken zu machen:
- Was habe ich im Alter für ein Einkommen (Rentenansprüche, Kapitalerträge, Mieteinnahmen) ?
- Wie hoch sind mene Fixkosten?
- Reicht die Differenz, wenn ich pflegebedürftig werde?
- Habe ich Erspartes oder sollte ich vorsorgen?
Wenn ich vorsorgen möchte, gibt es im Wesentlichen zwei Varianten:
Variante A: Man kann einen bestimmten Betrag Monat für Monat ansparen beispelsweise auf eine Tagesgeldkinto ansparen und dann im Fall der Fälle aufbrauchen und hoffen, dass es reicht. Diese Variante lohnt sich vor allem, wenn man schon in jungen Jahren anfängt und konsequent dabeibleibt. Beispiel: Spart man 50 Euro Monat für Monat über 30 Jahre beträgt die angesparte Summe 18.000 Euro. Bei einer Verzinsung von einem Prozent werden daraus über 24.000 Euro, bei einer Verzinsung von 3 Prozent sind es schon knapp 33.000 Euro und bei 5 Prozent wären es über 46.000 Euro.
Vorteil: Über dieses Geld kann man frei verfügen!
Zur Orientierung für die Ermittlung der benötigten Summe: Laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen liegt beispielsweise der durchschnittliche Aufenthalt in einem Pflegeheim bei 12 Monaten.
Variante B: Man schließt eine private Zusatzversicherung ab, bei der es im Wesentlichen drei Modelle gibt: Pflegekosten-Versicherung, Pflegerenten-Versicherung und Pflegetagegeld-Versicherung.
Die Pflegerenten-Versicherung
Bei der Pflegerenten-Versicherung sind die Beiträge für die gesamte Laufzeit festgelegt. Dafür sind diese Tarife jedoch von Anfang an deutlich teurer als bei den anderen Varianten. Im Leistungsfall gibt es eine monatliche Rente, wenn Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Über diese Beiträge kann man frei verfügen – egal, ob man im Heim oder zu Hause gepflegt wird.
Allerdings sind die Zahlungen der Pflege-Rentenversicherung meist nach dem Pflegegrad gestaffelt: Bei Pflegegrad 1 und teilweise sogar Pflegegrad 2 gibt es oft noch kein Geld und die volle Rente gibt es unter Umständen erst bei Pflegegrad 5. Bei einigen Anbietern kann man zwar auch festlegen, welchen Prozentsatz der versicherten Rentensumme man bei welchem Pflegegrad erhält, trotzdem rät unsere Finanzexpertin Barbara Sternberger-Frey aufgrund der hohen Kosten und vor allem in den unteren Pflegegraden meist unzureichenden Leistungen davon ab.
Die Pflegekosten-Versicherung
Pflegekosten-Versicherungen gibt es im Wesentlichen in zwei Varianten. Manche verdoppeln die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Es müssen häufig keine Belege für die Pflegekosten eingereicht werden, die Versicherung zahlt pauschal das, was abhängig vom Pflegegrad auch von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bezahlt wird.
Bei der zweiten Variante übernimmt die Versicherung nur den Teil der Rechnung, den die gesetzliche Pflegeversicherung nicht zahlt. Hier müssen alle Pflegekosten nachgewiesen werden und die Versicherung beteiligt sich nur an Pflegeleistungen, die auch im Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung enthalten sind. Außerdem gibt es oft eine Maximalsumme. Beiden Varianten ist gemein, dass die Erstattungssumme bei der Pflege durch Angehörige vergleichsweise niedrig ist. Pflegekosten-Tarife eignen sich daher nur, wenn man sich ganz sicher ist, dass man sich professionell pflegen lassen will – zu Hause oder im Heim. Unsere Finanzexpertin findet die Tarife aber zudem zu unflexibel.
Die Pflegetagegeld-Versicherung
Bei einer Pflegetagegeld-Versicherung vereinbart man eine feste Summe pro Tag, die bei Pflegebedürftigkeit ausgezahlt wird. Die Höhe des Tagegelds hängt dabei vom Pflegegrad ab – je niedriger der Pflegegrad, desto niedriger die Summe. Den vollen Tagessatz gibt es häufig erst bei Grad 5. Vorteile: Das Geld kann man frei verwenden und erhält es unabhängig von den tatsächlich anfallenden Kosten.
Aufgrund der flexiblen Einsatzmöglichkeiten beispielsweise für Zusatzleistungen oder einfach nur eine Haushaltshilfe ist das für unsere Finanzexpertin die beste Variante.
Doch Vorsicht: Bei allen Varianten hängt die Beitragshöhe vom Alter und dem Gesundheitszustand beim Vertragsabschluss ab. Je später man die Versicherung abschließt, desto teurer wird es also und je nach Vorerkrankung gibt es gar keinen Abschluss oder einen mitunter saftigen Risikozuschlag. Und umgekehrt: Schließt man die Versicherung in jungen Jahren ab, zahlt man mitunter jahrelang Beträge und hat am Ende im Verhältnis wenig davon.
Bedenke: 2017 hatten laut Angaben des statistischen Bundesamts fast die Hälfte aller Pflegebedürftigen „nur“ Pflegegrad 1 oder 2.
Tipp von Barbara Sternberger-Frey: Wichtig ist es daher, dass man auch schon in den unteren Pflegegraden eine ausreichende Leistung erhält, sie empfiehlt zwischen 300 - 600 Euro in den Pflegegraden 1 bis 3. Und wer ins Heim kommt, sollte unabhängig vom Pflegegrad den vollen Satz erhalten - mindestens 1.500 Euro im Monat.
Pflege-Bahr als Alternative für Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen?
Mit dem sogenannten Pflege-Bahr fördert der Staat unter bestimmten Bedingungen den Abschluss einer privaten Pflegetagegeld-Versicherungen. Diese Versicherungen dürfen niemanden ablehnen. Der Versicherer führt also keine Gesundheitsprüfung durch. Außerdem muss Versicherten mit Pflegegrad 5 mindestens ein Pflegegeld von 600 Euro im Monat gezahlt werden. Die Leistungen für die Pflegegrade 1 bis 4 sind gestaffelt. Gefördert wird mit 5 Euro im Monat, wenn man selbst mindestens 10 Euro monatlich einzahlt.
Doch Vorsicht: Weil die Anbieter niemanden ablehnen dürfen, verlangen sie oft einen höheren Beitrag. Ferner sehen viele Tarife keine Leistungserhöhung im Verlauf der Jahre (Dynamiserung) vor. Und auch im Pflegefall müssen die Beiträge häufig weitergezahlt werden. Dazu kommt noch: In den ersten fünf Vertragsjahren hat man oft keinen Anspruch auf Leistungen, auch wenn man während dieser Zeit pflegebedürftig wird. In ungeförderten Tarifen wird auf diese sogenannte Wartezeit oft verzichtet und man kann eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall vorsehen.
Beitragsexplosionen vor allem im Alter, was tun?
Marktcheck hat zum Thema Beitragserhöhungen viele Zuschriften von Zuschauern erhalten und auch die Verbraucherzentralen werden gerade überhäuft mit Fällen, in denen die Beiträge für Pflege-Zusatz-Versicherungen enorm steigen – zwischen 30 und 70 Prozent und teilweise auch um mehr als 100 Prozent.
Versicherer dürfen solche Beitragserhöhungen bei Pflegetagegeld- und Pflegekosten-Versicherung nur durchführen, wenn sich die Versicherungsleistungen oder die Sterbewahrscheinlichkeiten geändert haben. Zudem müssen die Gründe im Mitteilungsschreiben konkret darlegt werden. Ob die Mitteilung den formalen Anforderungen entspricht, kann man - beispielsweise mit Hilfe einer Verbraucherzentrale - prüfen lassen.
Aber: Die Prüfung, ob für den Versicherer tatsächlich die Leistungsausgaben gestiegen sind und/oder sich die Sterbewahrscheinlichkeiten geändert hat, kann nur im Rahmen eines Gerichtsverfahrens geklärt werden. Daher stehen Verbraucher einer im Schreiben korrekt begründeten Beitragserhöhung nach Einschätzung von Finanzexpertin Barbara Sternberger-Frey eher machtlos gegenüber.
Aber es gibt andere Möglichkeiten, um die Beiträge finanzierbar zu halten.
Widerspruch gegen zukünftige "Dynamisierungen"
Vereinbarte Dynamisierungen (regelmäßige Erhöhung des Pflegetagegeldes) bewirken, dass das Pflegetagegeld regelmäßig automatisch erhöht wird. Diese Dynamisierungen verteuern laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen den Beitrag zum Teil enorm, da der Beitrag für die Erhöhung des Tagegeldes sich auch nach dem erreichten Alter richtet. So kann beispielsweise für 2 Euro mehr Tagegeld der monatliche Mehrbeitrag 11 Euro und mehr betragen, so die Verbraucherzentrale. Der Versicherer informiert über jede bevorstehende Dynamisierung. Dieser können Sie widersprechen.
Aber Vorsicht: Wird der Erhöhung mehrfach hintereinander widersprochen, erlischt mitunter das Recht auf weitere Erhöhungen. Informieren Sie sich daher, welche vertragliche Vereinbarung bezüglich Dynamisierungen Ihrem Vertrag zu Grunde liegen.
Tarifwechsel innerhalb der Versicherung
Bei Pflege-Zusatz-Versicherungen ist grundsätzlich ein Tarifwechsel in einen gleichartigen Tarif beim selben Versicherer möglich. Dies ist gesetzlich in § 204 Versicherungsvertragsgesetz verankert. Die Versicherer sind verpflichtet, Ihnen alle Alternativen aufzulisten.
Tipp unserer Finanzexpertin Sternberger-Frey: Bleiben Sie hartnäckig und bestehen Sie auf eine solche Auflistung: Am besten in Schriftform, so dass Sie alles im Detail und in Ruhe vergleichen können.
Auch das Argument, dass für die alternativen Tarifen eine neue Gesundheitsprüfung fällig wäre, lässt sie nicht gelten. Sollte dem tatsächlich so sein, kann man häufig verlangen, dass die Leistungs-Bausteine, für die eine neue Prüfung von Nöten wäre, herausgenommen werden und somit die Prüfung hinfällig wird.
Gut zu wissen: Viele dieser alternativen Tarife sind deutlich günstiger bei ähnlichen Leistungen. Ein Umstand, den die Versicherer gerne unter den Tisch fallen lassen, für den Versicherten aber Anlass sein sollte, genau hinzuschauen.
Kündigung oder Beitragsreduzierung sind in der Regel ein Minusgeschäft
Abzuraten ist davon, den Vertrag zu kündigen, denn dann ist das bisher eingezahlte Geld einfach weg. Und auch bei einer Beitragssenkung ist Vorsicht geboten, da sie in der Regel auch mit einer deutlichen Leistungseinschränkung einhergeht.
Verbraucherzentralen werden aktiv
Da sich die Beschwerden auch bei den Verbraucherzentralen häufen, wird dort inzwischen laut Wolfgang Schuldzinski , Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, gefordert, „dass die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde diese enormen Beitragssprünge stellvertretend für alle Versicherten vorab ausreichend unter die Lupe nimmt.“
Es kann durchaus Sinn machen, sich zur Klärung seines Einzelfalles an die Verbraucherzentrale zu wenden und so gleichzeitig den Druck auf die gesamte Branche und die Kontrollorgane zu erhöhen. Welche Verbraucherzentrale für Sie zuständig ist, erfahren Sie unter:
Beratung bei den Verbraucherzentralen
Weiterführende Links zum Thema
Und mehr zum Thema erfahren Sie dort unter:
Pflegezusatzversicherungen: Beitragserhöhungen von 60 bis 100 Prozent
Grundlegende Infos zu den Zusatzversicherungen finden Sie dort unter:
Pflegezusatzversicherung - eine sinnvolle Absicherung fürs Alter?
Und für die Pflege im Heim gibt es zusätzlich ein ganzes Themenbündel unter
Pflege im Heim
Bei Finanztest gibt es einen Test zu Pflegetagegeldversicherungen unter:
Pflegetagegeldversicherung im Vergleich: Die besten Tarife für die private Zusatzversicherung
Und auch dort gibt es ein Themenpaket zu den vielfältigen Aspekten der Pflege unter:
Themenpaket Pflege und Versicherung: Alle Tests und Infos