Hunderte Euro sollte eine Kundin für wenige Tage bei Parship zahlen, ein Großteil des Jahresabos. Der EuGH hat entschieden: Bei Kündigung in der Widerrufsfrist geht das so nicht.
Hunderte Euro sollte eine Kundin für wenige Tage bei Parship zahlen, ein Großteil des Jahresabos. Der EuGH hat entschieden: Bei Kündigung in der Widerrufsfrist geht das so nicht.