Das neue Wohneigentumsgesetz erleichtert ab 1. Dezember Modernisierung und Sanierung, gibt Verwaltern mehr Kompetenzen und fordert Miteigentümer stärker. Auch Mieter sind betroffen.
Das neue Wohneigentumsgesetz erleichtert ab 1. Dezember Modernisierung und Sanierung, gibt Verwaltern mehr Kompetenzen und fordert Miteigentümer stärker. Auch Mieter sind betroffen.