Müssen Autofahrer jetzt einen neuen Verbandskasten kaufen?
Nein. Es wurde nur eine DIN-Norm überarbeitet. Deshalb besteht nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) keine Austausch- und Nachrüstungspflicht. Der Inhalt von Verbandskästen wird immer wieder aktualisiert, in der Vergangenheit zum Beispiel um Einmalhandschuhe oder eine aluminiumbeschichtete Rettungsdecke. Aufgrund der Corona-Pandemie kommen jetzt halt noch Mund-Nase-Schutz-Masken hinzu.
Warum dürfen noch Verbandskästen ohne Masken verkauft werden?
Die neue Norm mit zwei Mund-Nase-Bedeckungen gilt seit dem 1. Februar 2022 mit einer Übergangsfrist von zwölf Monaten. Das bedeutet, dass Verbandskästen nach der bisher gültigen Norm noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt verkauft werden dürfen, da sie qualitativ gleichwertig sind. Die Hersteller der Verbandskästen werden den Inhalt automatisch anpassen, sobald die Übergangsfrist zu Ende ist.
Sollten Autofahrer jetzt freiwillig Masken in ihren Verbandskasten legen?
Momentan haben die meisten Autofahrer sowieso zur Sicherheit Gesichtsmasken bei sich, da sie ja auch an Tankstellen Pflicht sind. Oft liegen mehrere im Handschuhfach oder stecken in Jacken- oder Hosentaschen. Es kann aber nicht schaden, für Notfälle zwei Masken in den Verbandskasten zu legen, damit man auf jeden Fall, etwa bei Erste-Hilfe am Unfallort, gleich Masken zur Hand hat.
Welche DIN-Norm ist geändert worden?
Die deutsche Industrienorm 13164 ist eine Sicherheitsnorm für Verbandskästen in Kraftfahrzeugen. Seit 1969 schreibt der Gesetzgeber in Deutschland das Mitführen eines Verbandkastens mit genormtem Verbandmaterial im Kraftfahrzeug vor. Seit Januar 1972 gilt die Verordnung für alle Fahrzeuge.