Mit dem neuen Jahr 2021 verbinden Viele nicht nur die Hoffnung auf ein baldiges Ende der Corona-Krise, sondern es treten mit dem Jahreswechsel auch wieder zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft - etwa Änderungen bei der Grundrente, dem Kindergeld oder beim CO2-Preis. Für die allermeisten Menschen in Deutschland - und das ist die gute Nachricht - bedeuten diese Änderungen wohl zunächst mehr Geld im Portemonnaie.

Mehrwertsteuer steigt wieder auf Normalniveau
Zunächst aber werden die Preise im Januar steigen: Denn um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern hatte die Bundesregierung zum 1.Juli 2020 die Mehrwertsteuer für ein halbes Jahr gesenkt. Damit die Menschen trotz der unsicheren Zeit weiter Geld ausgeben und die Konjunktur stützen. Diese zeitlich befristete Steuersenkung endet nun: Ab Januar 2021 gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter und 7 Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs.
Auch hier gibt es Änderungen:
- In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden in den alten Bundesländern bis zu einem monatlichen Einkommen von 7100 Euro (bisher 6900 Euro) Beiträge fällig werden, in den Neuen Bundesländern bis 6700 Euro (bisher 6450 Euro).
- Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt zu Jahresbeginn bundeseinheitlich auf 4837,50 Euro monatlich. Bisher lag sie bei 4687,50 Euro.
- Verbraucher sollen Lebensversicherungen künftig besser vergleichen können: Denn die Versicherungsunternehmen müssen ab Januar die sogenannten "Effektivkosten" nach einheitlichen Kriterien angeben und ausweisen. Damit können Kunden also künftig leichter erfassen, wie sich die Kosten eines Vertrags auf die Auszahlung der Lebensversicherung auswirken - und was ihnen am Ende tatsächlich von ihrem eingezahlten Geld bleibt.