Mann mit Motorsäge zerkleinert einen Baum: Streit unter Nachbarn - Was tun bei Gefahr durch Bäume, bei störendem Lärm und Licht? (Foto: Colourbox, COLOURBOX10187197)

Recht durchsetzen

Streit unter Nachbarn: Was tun bei störenden Bäumen, Licht oder Lärm?

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AUTOR/IN
Stefanie Waldschmidt
Nina Rathfelder
Angelika Scheffler-Ronen
Karl-Dieter Möller

Wann brauche ich für mein Grundstück einen Zaun? Und muss der Nachbar störende Äste zurückschneiden? Tipps zur Rechtslage und was Sie tun können, um sich, wenn nötig, zu wehren.

Inhalt:
Bäume und Hecken
Grundstücksgrenzen
Lärmbelästigung
Lichtimmission
Gartenpools

Nachbarschaftliche Verhältnisse bergen enormes Konfliktpotential – die Gerichte in Deutschland sind unvermindert mit diesen Zivilklagen beschäftigt. Gerichtsverfahren sind jedoch häufig für mindestens eine Konfliktpartei unbefriedigend – auch wer sich im Recht sieht, muss möglicherweise ein nachteiliges Urteil in Kauf nehmen, weil beispielsweise die Vergehen der Gegenseite schlecht dokumentiert und schwierig zu beweisen sind. Es lohnt sich daher, zunächst nach einer außergerichtlichen Einigung zu suchen.

Aber auch, wer ein Gerichtsurteil zu seinen Gunsten erstritten hat, muss unter Umständen zu weitergehenden Maßnahmen greifen, um sein Recht auch durchzusetzen gegenüber dem Nachbarn.

Schlichtung statt Gerichtsprozess

Viele Bundesländer schreiben vor, dass die Konfliktparteien einen Einigungsversuch in Form einer Schlichtung vornehmen müssen, bevor die Sache vor Gericht geht. Als Vermittler kommen Schiedsämter in Frage, die sich um Bestandsaufnahmen und Streitvermittlung – Mediation – kümmern. Mehr Informationen hierzu gibt es beispielsweise beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V., BDS.

Nachbarschaftsstreit (Foto: Colourbox)
Häufig sind bei Nachbarschaftsstreits die Fronten verhärtet.

So muss in Rheinland-Pfalz nach den landesgesetzlichen Vorschriften einem Rechtsstreit aus dem Nachbarschaftsrecht immer ein Schlichtungsverfahren vorher gehen. In Baden Württemberg ist das anders. Hier können beide Parteien direkt vor Gericht ziehen. Für eine außergerichtliche Streitbeilegung ist jedoch eine freiwillige Mediation durch Rechtsanwälte oder durch Güterichter an manchen Gerichten möglich.

Wie finde ich einen Mediator?

Die streitenden Parteien können aber auch auf eigene Faust einen externen Vermittler beauftragen. Mediatoren können beispielsweise über den Bundesverband Mediation gefunden werden.

Störende Bäume und Hecken

Große Bäume oder Hecken sorgen nicht immer für Begeisterung. Insbesondere nicht bei Nachbarn, die mit Ästen, herunterfallendem Laub oder Schattenwurf zu kämpfen haben. Doch muss der Nachbar einen störenden Baum fällen?

Werfen Bäume Schatten oder Laub, kann das Fällen verlangt werden, wenn der Grenzabstand nicht eingehalten wurde, wenn die Bäume also zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt wurden. Meistens muss der beeinträchtigte Nachbar innerhalb der ersten fünf Jahre nach Pflanzung das Zurückschneiden oder Entfernen verlangen.

Je nach Bundesland unterscheiden sich diese Fristen jedoch. In Baden-Württemberg gibt es für den Anspruch auf Rückschnitt von zu hoch gewachsenen Gehölzen und der grenzzugewandten Seite von Hecken keine Verjährung. Dies gilt allerdings nur für das Zurückschneiden und nicht für das Entfernen beziehungsweise ein so ausgiebiges Zurückschneiden, dass das Gewächs in der Folge abstirbt.

Grundsätzlich müssen Bäume und Hecken regelmäßig so geschnitten werden, dass sie standfest bleiben und die vorgeschriebene Höhe nicht überschreiten. Regelmäßig ist zwar nicht gesetzlich definiert, üblich ist aber etwa einmal pro Jahr. Kommt der Eigentümer dem nach, kann der Nachbar ein Zurückschneiden aufgrund beispielsweise der Ästhetik nicht verlangen.

Häuser in direkter Nachbarschaft zueinander. Bäume und Hecken säumen die Grundstücksgrenzen. (Foto: Colourbox, COLOURBOX 33536377)
Bäume und Hecken, die vom Nachbargrundstück auf das eigene ragen, sorgen oft für Ärger.

Urteil zu überhängenden Ästen

Während Laub und Schatten kein Grund für einen Beseitigungsanspruch sind, verhält sich das bei herüberragenden Ästen inzwischen anders. Der Bundesgerichtshof hat im Juni 2021 entschieden, dass der Nachbar verlangen kann, dass überhängende Äste zurückgeschnitten werden (V ZR 234/19). Dies gilt auch dann, wenn durch das Abschneiden das Absterben des Baumes oder der Verlust der Standfestigkeit droht.

Betroffene müssen dem Nachbarn eine Frist setzen und dürfen, wenn dieser nicht tätig wird, selbst einen Fachbetrieb, etwa einen Gärtner, beauftragen und dem Nachbarn die Kosten in Rechnung stellen. Aber Achtung: Es muss eine Beeinträchtigung nachgewiesen werden. Zudem müssen vor der Maßnahme etwa naturschutzrechtliche Schranken und örtliche Baumsatzungen überprüft werden.

Generell ist es ratsam, bei Streitigkeiten mit den Nachbarn zunächst das Gespräch mit diesen suchen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Grundstücksgrenzen - wann ist ein Zaun Pflicht?

Grundsätzlich gibt es keine einheitlichen Vorschriften zur Errichtung von Zäunen – jedoch Regelungen in den Nachbarrechtsgesetzen der Länder. Hier gehts zu den Nachbarrechtsgesetzen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist ein Zaun dann verpflichtend, wenn nur durch ihn die Verkehrssicherheit gewährleistet wird. Verkehrssicherungspflicht bedeutet, dass ich für mögliche Gefahrenquellen, die von meinem Grundstück ausgehen, Vorkehrungen treffen muss, um diese abzuwehren.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat beispielsweise in einem Urteil vom 27. Oktober 2015, Aktenzeichen VI ZR 23/15, entschieden, dass ein Grundstücksbesitzer schadensersatzpflichtig ist, wenn sein Hund aufgrund mangelhafter Einfriedung entweichen kann. Der Hund hatte einen Spaziergänger gebissen.

Eichhörnchen wissen genau, wo sie ihre Nüsse, ihr Futter für den Winter, versteckt haben (Foto: dpa Bildfunk, Frank Rumpenhorst)
Wie hoch muss/darf der Zaun zum Nachbarn sein? Und wer zahlt ihn?

Verkehrssicherungspflicht

Die Nichtbefolgung der Verkehrssicherungspflicht kann zu Schadensersatzansprüchen von Betroffenen führen (§823 BGB). Außerdem kann dies auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Wenn sich eine Person auf einem Privatgrundstück verletzt, weil eine Gefahrenquelle nicht beseitigt worden ist, kommt ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht (§229 StGB).

Auch wenn vor allem bei Kleinkindern die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten gewährleistet sein muss, kann die Einzäunung des Gartenteichs oder Pools zur Verkehrssicherheit gehören, da Wasserflächen für kleine Kinder große Gefahrenquellen darstellen. Das gilt auch für Kinder, die unbefugt das Grundstück betreten.

Nachbarschaftsstreit (Foto: Colourbox, Picture Alliance)
Die Einfriedung sollte ortsüblichen Standards entsprechen.

Wie hoch dürfen Zaun oder Hecke sein?

Die Höhe und Beschaffenheit der Begrenzung des Grundstücks - beispielsweise von Zaun oder Hecke - kann im Bebauungsplan festgelegt sein. Die jeweiligen Regelungen kann man beim Bauamt am Ort erfragen.

In Rheinland-Pfalz gilt beispielsweise als ortsüblich, wenn nicht anders festgelegt, ein 1,20 Meter hoher Maschendrahtzaun. Im Zweifelsfall gilt jedoch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme: In einem Fall vor dem Landgericht Koblenz (Az. 13 S 6/20, 10.07.2020) hatten beide Streitparteien höhere Zäune, als ortsüblich. Der höhere musste an den niedrigeren angepasst werden, auf 1,85 Meter.

Muss ich mich mit dem Nachbarn über die Hecke oder den Zaun einigen?

Die Begrenzung sollte, wenn nirgendwo festgelegt, in das Gesamtbild der Straße oder des Wohngebiets passen, sie sollte also der "ortsüblichen Einfriedung" entsprechen.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob der Zaun, die Mauer oder die Hecke aus Sichtschutzgründen errichtet wird oder um die Nachbarschaftsgrenze zu markieren.
Ist letzteres der Fall, muss der Nachbar um eine Genehmigung gebeten werden. Wird eine Einfriedung verpflichtend, tragen die Nachbarn an gemeinsamen Grenzen die Kosten je zur Hälfte.

Lärmbelästigung: Wie kann ich mich wehren?

Laute Geräusche aus der Nachbarwohnung sind ein häufiger Streitgrund. Lesen Sie hier, welche Lärmquellen Sie hinnehmen müssen und wo Sie sich wehren können:

Lichtimmission: Beleuchtung, Solaranlagen, Ziegel, die blenden

Es gibt eine Lichtrichtlinie für die Immissionswerte für Licht. Diese Richtlinie verwenden Gerichte, aber auch Gutachter. Sie ist zwar kein Gesetz, gibt aber solche Werte vor. Lichtverschmutzung wird mittlerweile auch als schädliche Einwirkung auf die Umwelt eingestuft. Zum Beispiel darf von abends 22 Uhr bis morgens 6 Uhr der Immissionswert ein Lux nicht überschreiten.

Bei Beeinträchtigungen wie etwa Blendeffekte von Dachziegeln oder Photovoltaikanlagen auf Dächern kann ein Rechtsstreit dazu führen, dass das Dach neu gedeckt werden muss.

Bei der Kameraüberwachung auf Grundstücken ist zu beachten, dass Überwachungskameras nur auf das eigene Grundstück ausgerichtet sein dürfen - auf keinen Fall auf benachbarte Grundstücke, nicht auf fremde Hauseingänge und auch nicht auf öffentliche Grundstücke, etwa vor dem Haus. Damit würden die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt.

Nachbarschaftsrecht durchsetzen - diese Schritte sind möglich

Bei einem Verstoß gegen das Baurecht - hier handelt es sich um öffentliches Recht - liegt es beim Staat, dieses Recht durchzusetzen. Bei Zivilprozessen, etwa zwischen Nachbarn, ist es aufwändiger, sein Recht durchzusetzen, weil der Kläger alles selbst in die Hand nehmen muss. Er kann zwar mit einem Gerichtsurteil einen Titel bekommen und kann diesen dann auch vollstrecken. Durchsetzen muss er das aber selbst.

Hier kann zunächst ein Ordnungsgeld verhängt werden, um das Urteil beim Nachbarn durchzusetzen, wenn er es nicht befolgt. Wenn auch das nicht funktioniert, kann der Kläger Zwangshaft beantragen. Dann käme der Nachbar ins Gefängnis, bis er bereit ist, der Weisung des Gerichtes Folge zu leisten, maximal sechs Monate.

Gartenpools: Wann brauche ich eine Genehmigung?

In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz braucht man für Schwimmbecken, die bis zu 100 Kubikmeter Inhalt fassen, keine Baugenehmigung (außer im Außenbereich einer Kommune). In den meisten Bundesländern liegt die Obergrenze zwischen 50 und 100 Kubikmetern.

Man sollte jedoch beim Bauamt vor Ort nachfragen, wie groß der Abstand zum Nachbargrundstück sein sollte – hier gelten unterschiedliche Regeln.

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